Staatsanwaltschaft fordert in Prozess um Tod von 22-Jährigem in Köthen Jugendstrafen
Im Prozess um den Tod eines 22-Jährigen im sachsen-anhaltischen Köthen hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten Jugendstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Ein 17-Jähriger soll dem Plädoyer zufolge ein Jahr und fünf Monate in Jugendhaft. Für den 19-jährigen Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag ein Jahr und acht Monate sowie die anschließende Unterbringung in einer Entzugsanstalt, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Damit rückte die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ab. Der 22-jährige Deutsche war in der Nacht zum 9. September vergangenen Jahres an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er eine Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Afghanen hatte schlichten wollen. Der Mann litt an einer angeborenen schweren Herzerkrankung.
Laut Anklage sollen die beiden angeklagten Afghanen den 22-Jährigen geschlagen und getreten haben. Dies haben sie zurückgewiesen. Zum Prozessauftakt im Februar äußerten sie zugleich ihr Bedauern über den Todesfall.
Die Nebenklage, die die Mutter und Geschwister des Opfers vertritt, forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, machte aber keine konkreten Anträge. Nach den Plädoyers der Verteidiger ist für Freitag kommender Woche das Urteil geplant.
Nach dem Tod des 22-Jährigen war es in Köthen zu rechtsgerichteten Demonstrationen sowie Gegenprotesten linker Gruppierungen und von Bürgern gekommen. Der Fall erinnerte an Chemnitz. Auch dort war wenige Wochen zuvor ein Mann nach einem Streit mit Asylbewerbern gestorben, er wurde erstochen. Beide Fälle versuchten die Rechten für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.
(O.Tatarinov--DTZ)