Gericht: Autokennzeichen HH 1933 ist sittenwidrig und darf eingezogen werden
Das Autokennzeichen HH 1933 erinnert an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, ist damit sittenwidrig und darf daher durch die Zulassungsbehörde eingezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Im vorliegenden Fall hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das Kennzeichen HH 1933 zunächst als Wunschkennzeichen vergeben, auf eine Bürgerbeschwerde aber wieder eingezogen. (Az. 6 L 175/19)
Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter mit einer Klage und einem Eilrechtschutzverfahren. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht befand jedoch, der durchschnittliche Bürger assoziiere die Buchstaben- und Zahlenfolge HH 1933 hinter der Städtekennung mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich.
So sei 1933 das Jahr, das zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten stehe. HH sei eine Abkürzung des in der NS-Zeit üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
(A.Nikiforov--DTZ)