Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbungsvorwürfe
Cathy Hummels hat den Prozess um Schleichwerbungsvorwürfe im Zusammenhang mit ihrem Instagram-Konto gewonnen. Das Landgericht München I wies am Montag eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb ab, der vier Posts auf dem von fast einer halben Million Menschen abonnierten Kanal der sogenannten Influencerin wegen einer Verlinkung zu Unternehmen beanstandet hatte. Es habe keine Beweise für eine Gegenleistung für Hummels gegeben.
Dem Urteil zufolge bestand wegen der nicht erwiesenen Bezahlung für die Ehefrau des Fußballspielers Mats Hummels keine Kennzeichungspflicht der Posts als Werbung. Das Gericht entschied, dass die beanstandeten Veröffentlichungen keine getarnte Werbung sind. Zwar habe Cathy Hummels gewerblich gehandelt, weil sie die von ihr verlinkten Unternehmen und ihr eigenes Unternehmen förderte. Dies aber lasse der von aktuell 485.000 Menschen abonnierte Instagram-Kanal erkennen.
Nach Angaben des Gerichts darf die Entscheidung aber nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden. Es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das gewerbliche Handeln erkennbar ist. Ausschlaggebend bei Cathy Hummels war demnach die hohe Anzahl der Follower, die schon zeige, dass es sich nicht nur um die Freunde von Hummels handeln könne. Dazu komme, dass es sich um ein verifiziertes, öffentliches Konto handle.
Die 31 Jahre alte Hummels veröffentlicht bei Instagram Fotos von sich selbst, oft mit kurzen Begleittexten. Sie beschäftigt sich darin mit Mode, ihrem Leben als Mutter eines Kleinkinds, Yoga oder Reisen und verbindet diese Posts regelmäßig mit Hinweisen etwa auf die Hersteller ihrer Kleidung. Diese Tätigkeit wird als Influencing bezeichnet.
(O.Tatarinov--DTZ)