Unbeteiligte Fahrerin stirbt drei Tage nach mutmaßlichem illegalen Rennen in NRW
Drei Tage nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen am Niederrhein ist eine unbeteiligte Frau im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen. Die 43-jährige Autofahrerin starb nach Polizeiangaben am Donnerstagnachmittag, nachdem sie am Abend des Ostermontags in Moers mit dem Auto eines der beiden mutmaßlichen Raser zusammengeprallt war und dabei lebensgefährliche Verletzungen davongetragen hatte. Den Unfallfahrer konnte die Polizei noch nicht ermitteln.
Die Hintergründe des folgenschweren Verkehrsunfalls untersucht derzeit eine Mordkommission der Polizei Duisburg. Der Fahrer des Wagens, mit dem das Auto der 43-Jährigen kollidierte, soll sich zuvor ein Rennen mit einem weiteren Fahrzeug geliefert haben und dabei auf der Fahrspur für den Gegenverkehr gefahren sein. Beide Fahrer sollen ihre Autos stark beschleunigt haben.
Nach Polizeiangaben flüchtete der Unfallfahrer nach dem Zusammenstoß mit dem Wagen der Frau humpeln in unbekannte Richtung. Der an dem mutmaßlichen Autorennen beteiligte zweite Fahrer konnte seinen Wagen abbremsen und fuhr dann weiter. In dem Fall werden derzeit weitere Zeugen vernommen, wie eine Polizeisprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Zwei Menschen waren zuletzt vorübergehend festgenommen worden, sie wurden aber wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Fall reiht sich ein in eine Vielzahl von teils tödlichen Raserunfällen in den vergangenen Jahren, darunter das tödliche Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm Anfang 2016. Im vergangenen März waren die beiden Berliner Raser in einem neu aufgelegten Prozess erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch in weiteren Städten hatte es tödliche Raserunfälle gegeben, darunter Hamburg und Köln.
Nach der Häufung solcher Unfälle hob der Gesetzgeber bereits im Herbst 2017 die Strafen an. Seither gelten illegale Rennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Veranstalter und Fahrer müssen mit Geldstrafen oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen per se bis zu zehn Jahre Gefängnis.
(A.Stefanowych--DTZ)