Deutsche Tageszeitung - Kinder von ehemaligem Drogeriemarktkönig Schlecker müssen ins Gefängnis

Kinder von ehemaligem Drogeriemarktkönig Schlecker müssen ins Gefängnis


Kinder von ehemaligem Drogeriemarktkönig Schlecker müssen ins Gefängnis
Kinder von ehemaligem Drogeriemarktkönig Schlecker müssen ins Gefängnis / Foto: ©

Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revisionen von Meike und Lars Schlecker gegen ihre Ende 2017 ergangene Verurteilung unter anderem wegen Untreue, vorsätzlichem Bankrott und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als ganz überwiegend unbegründet zurück. Beide müssen nach dem nun rechtskräftigen Urteil für jeweils zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

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Voraussichtlich werden Lars und Meike Schlecker nach Justizangaben ihre Haftstrafen innerhalb der kommenden Wochen antreten müssen. Wie ein Sprecher der zuständigen Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte, müssen nun zunächst vom BGH die Akten zurückgesandt werden. Danach werde die Sache in der Vollstreckungsabteilung geprüft und eine Justizvollzugsanstalt ausgewählt. Bis zum Haftantritt werde es zwar üblicherweise nicht nur ein paar Tage, aber auch nicht mehrere Monate dauern.

Die 45 Jahre alte Meike Schlecker lebte zuletzt als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern in London. Dies werde aber keine Auswirkungen auf den Termin zum Haftantritt haben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil gegen Firmengründer Anton Schlecker ist bereits rechtskräftig, da sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verzichtet hatten.

Der Bundesgerichtshof reduzierte bei den beiden Kindern mit dem Beschluss lediglich das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Die Reduzierung betraf eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe ihres Vaters zum vorsätzlichen Bankrott. Hier habe das Gericht nicht die fehlende Schuldnereigenschaft der beiden zu deren Gunsten bedacht.

Anton Schlecker hatte nach dem damaligen Urteil als Besitzer der einst größten Drogeriemarktkette Europas wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Vermögen in Millionenhöhe für seine Familie aus dem Unternehmen abgezweigt. Lars und Meike Richter machten sich demnach in ihrer Funktion als Gesellschafter der firmeneigenen Logistikfirma LDG strafbar. Sie trieben diese in die Insolvenz, indem sie kurz vor der Insolvenz der Drogeriemarktkette zuvor von ihrem Vater überwiesene sieben Millionen Euro aus dem Unternehmen entnahmen. Dies bewertete das Gericht als die schwerwiegendste Tat, weshalb die Kinder härter bestraft wurden als ihr Vater.

Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die Familie Schlecker spätestens Anfang Februar 2011 wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte. Insolvenz meldete Schlecker aber erst im Januar 2012 an. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs. Darunter zahlreiche Verkäuferinnen, die als "Schlecker-Frauen" bezeichnet wurden.

Das kurz vor der Insolvenz entnommene Geld bezahlte die Familie erst 2013 im Rahmen eines Vergleichs mit dem Insolvenzverwalter wieder zurück. Weitere vier Millionen überwies die Familie im zeitlichen Zusammenhang mit dem Strafprozess als "Schadenswiedergutmachung", was strafmildernd im Urteil berücksichtigt wurde.

Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz abgeschlossen sein.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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