3150 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls von Werken aus Gerhard Richters Altpapier
Wegen Diebstahls von vier aussortierten Werken des Künstlers Gerhard Richter aus dessen Altpapiertonne hat das Kölner Amtsgericht einen Mann zu 3150 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Angeklagte hatte demnach die von Richter entsorgten Entwürfe im Juli 2016 aus dem Altpapier des Künstlers an sich genommen.
Richter hatte nach früheren Gerichtsangaben die Skizzen als misslungen verworfen. Daher hatte der Kölner Künstler die Werke auch nicht autorisiert - Richter wollte vielmehr, dass sie ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Gerichtssprecherin zufolge ergab die Hauptverhandlung am Mittwoch, dass der Angeklagte die Skizzen offenbar zum Verkauf angeboten hat. Die Werke Richters zählen auf dem internationalen Kunstmarkt zu den teuersten eines lebenden Künstlers.
(W.Uljanov--DTZ)