Bewährungsstrafe wegen gefälschter Rodin-Skulpturen
"Der Denker", "Der Kuss", "Die Hand Gottes": Wegen gefälschter Skulpturen des französischen Künstlers Auguste Rodin ist ein US-Bürger in Paris zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Berufungsgericht verurteilte ihn, seine Firmengruppe sowie einen Galeristen am Mittwoch zudem zur Zahlung einer Entschädigung von insgesamt einer halben Million Euro an das Pariser Rodin-Museum.
Der US-Bürger Gary Snell hatte die Fälschungen mit Original-Gussformen des Bildhauers angefertigt, die seine Firma erworben hatte. Insgesamt sollen die Fälscher rund 1700 Reproduktionen von gut 50 Werken Rodins angefertigt und damit 60 Millionen Euro erwirtschaftet haben.
Im Jahr 1916 hatte Rodin seine Werke dem französischen Staat vermacht. Aus der Sammlung entstand das Rodin-Museum, das in Frankreich exklusiv für den Erhalt der Werke verantwortlich ist. Allerdings erhielt das Museum nicht die Original-Gussformen: Diese wurden von Rodins Gießerei verkauft und gelangten in den Besitz von Snells Gruppo mondiale mit Sitz in Italien.
Die Gruppe fertigte Reproduktionen von Rodin-Skulpturen an, die als "Originale" unter anderem in Venedig, Genf und Toronto ausgestellt wurden. Snells Gesellschaft meldete Konkurs an, nachdem das Pariser Rodin-Museum 2001 Anzeige erstattet hatte.
(P.Vasilyevsky--DTZ)