Deutsche Tageszeitung - "Zwillingsstudie" zeigt Folgen von Weltraumaufenthalt für menschlichen Organismus

"Zwillingsstudie" zeigt Folgen von Weltraumaufenthalt für menschlichen Organismus


"Zwillingsstudie" zeigt Folgen von Weltraumaufenthalt für menschlichen Organismus
"Zwillingsstudie" zeigt Folgen von Weltraumaufenthalt für menschlichen Organismus / Foto: ©

Die US-Raumfahrtbehörde Nasa hat mit einer außergewöhnlichen "Zwillingsstudie" gesundheitliche Veränderungen durch den Aufenthalt im All untersucht. Für die am Donnerstag im Fachblatt "Science" veröffentlichte Studie verglichen die Forscher die Veränderungen beim US-Astronauten Scott Kelly während dessen knapp einjährigem Aufenthalt auf der Internationalen Raumstation (ISS) mit der körperlichen Verfassung seines eineiigen Zwillings Mark Kelly auf der Erde. Das Ergebnis überraschte viele.

Textgröße ändern:

Die Forscher fanden heraus, dass sich die meisten Veränderungen im menschlichen Körper durch einen längeren Weltraumaufenthalt nach der Rückkehr zur Erde schnell wieder zurückbilden. "Es ist beruhigend zu wissen, dass alles wieder ziemlich so ist wie vorher, wenn man zurückkommt", erklärte Michael Snyder von der Stanford University.

Die Studie sollte helfen, die Auswirkungen längerer Weltraummissionen auf den menschlichen Organismus besser einschätzen zu können. 84 Wissenschaftler von zwölf Universitäten dokumentierten die molekularen, kognitiven und physiologischen Auswirkungen von Scott Kellys ISS-Mission von März 2015 bis März 2016 und verglichen sie mit den Befunden bei seinem Bruder. Möglich wurde die Studie, weil die eineiigen Zwillinge Scott und Mark "im Wesentlichen den gleichen genetischen Code" haben, wie Andy Feinberg von der Johns Hopkins University erklärte.

Eine der interessantesten Erkenntnisse machten die Forscher bei ihrer Studie beim Blick auf die sogenannten Telomere. Dabei handelt es sich Chromosomenenden, die sich in der Regel mit zunehmendem Alter verkürzen. Überraschend für die Forscher war, dass sich Scotts Telomere auf der ISS verlängerten. Allerdings lasse dies nicht den Schluss zu, dass der Weltraumaufenthalt "die Quelle ewiger Jugend" bedeute, warnte Expertin Susan Bailey von der Colorado State University. Nach der Rückkehr zur Erde bildete sich das Phänomen demnach wieder zurück.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet über Werbeblocker

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über einen Werbeblocker. Es geht um einen Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. (Az. I ZR 131/23)

Ermittlungen nach Bluttat mit drei Toten in Baden-Württemberg eingestellt

Fast vier Monate nach einer Bluttat im baden-württembergischen Albtadt mit drei Toten und zwei Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Hechingen ihre Ermittlungen eingestellt. Bei der Tat habe es sich um einen erweiterten Suizid gehandelt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Familienvater, der ebenfalls gestorben war, sei für sämtliche Schüsse verantwortlich gewesen. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe es nicht.

51-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz in Baden-Württemberg

Nach einem Polizeieinsatz in Baden-Württemberg ist ein 51-Jähriger gestorben. Er kollabierte und starb in einem Krankenhaus, wie das Landeskriminalamt am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagabend im Landkreis Schwäbisch Hall. Zuvor soll der 51-Jährige Gegenstände auf eine Straße in Bühlertann geworfen haben. Dann soll er eintreffende Polizisten angegriffen haben.

Weitere Untreuevorwürfe gegen ehemals führenden Coronaleugner vor Göttinger Gericht

Das Landgericht Göttingen muss sich mit weiteren Untreuevorwürfen gegen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene befassen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Braunschweig am Mittwoch mitteilte, soll in Göttingen über 16 weitere Untreuefälle verhandelt werden. Das Landgericht hatte diese Anklagepunkte zuvor nicht zum Prozess zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es geht um Gelder in Höhe von mindestens 280.000 Euro.

Textgröße ändern: