OLG hebt Freispruch nach Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern auf
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat den Freispruch eines Manns aufgehoben, der mit der angedrohten Veröffentlichung von Nacktbildern von einer Schülerin sexuelle Handlungen erzwingen wollte. Der Täter habe "zur Begehung einer sexuellen Nötigung unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht", befand das OLG in seinem am Freitag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. (Az. 3 RVs 10/19)
Das Landgericht war hingegen vom genauen Gegenteil ausgegangen und hatte den heute 30-Jährigen freigesprochen. Der Mann hatte demnach der heute 19-jährigen Schülerin gedroht, die ihm von der damals noch Minderjährigen übersandten Nacktbilder bei Facebook zu veröffentlichen oder aber an ihrer Schule auszuhängen. Hierdurch wollte er sie dazu veranlassen, von ihm gewünschte sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Die Schülerin lehnte dies ab und zeigte den Mann letztlich bei der Polizei an. Das Amtsgericht Herford verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Dieses Urteil hatte allerdings vor dem Landgericht Bielefeld keinen Bestand. Die dortigen Richter befanden, der Mann habe nach seiner Vorstellung von der Tat noch nicht unmittelbar zur Verwirklichung einer sexuellen Nötigung angesetzt und sprachen ihn frei.
Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der OLG-Senat nun wiederum das Landgerichtsurteil auf und verwies die Sache an eine andere Bielefelder Strafkammer zurück. Der Angeklagte habe eine Nötigung begangen und dadurch die sexuelle Selbstbestimmung der Schülerin "unmittelbar gefährdet". Nicht erforderlich sei gewesen, dass die Schülerin den Angeklagten zu Hause aufgesucht hätte.
(Y.Leyard--DTZ)