Deutsche Tageszeitung - Polizei Bielefeld geht Verdacht der Strafvereitelung in MIssbrauchsfall nach

Polizei Bielefeld geht Verdacht der Strafvereitelung in MIssbrauchsfall nach


Polizei Bielefeld geht Verdacht der Strafvereitelung in MIssbrauchsfall nach
Polizei Bielefeld geht Verdacht der Strafvereitelung in MIssbrauchsfall nach / Foto: ©

Nach dem Missbrauchsskandal von Lügde geht die Polizei in Nordrhein-Westfalen in einem weiteren Fall sexuellen Kindesmissbrauchs einem möglichen Behördenversagen nach. Das Polizeipräsidium Bielefeld prüft einen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt gegen zwei bislang nicht identifizierte Beamte der Kreispolizeibehörde Höxter, wie die Ermittler am Donnerstag in Bielefeld mitteilten.

Textgröße ändern:

Demnach will eine Zeugin Ende 2009 der Polizei in Höxter Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch einen Mann aus dem Kreis Höxter gegeben haben. Die Polizei sei aber daraufhin nicht tätig geworden.

Der Verdächtige wurde schließlich 2017 aufgrund weiterer Zeugenaussagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei minderjährigen Opfern zu einer Haftstrafe verurteilt und befindet sich weiterhin in Haft. Die Anklage umfasste dabei Taten ab dem Jahr 2008.

Da die Vorfälle lange zurückliegen, wird das für Beamtendelikte in Ostwestfalen zuständige Polizeipräsidium Bielefeld den Fall nun der Staatsanwaltschaft Paderborn vorlegen. Die Staatsanwaltschaft wird demnach prüfen, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung im Amt noch in Betracht kommt oder ob die Tat bereits verjährt ist.

Auch soll geprüft werden, ob Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgenommen werden oder ob sämtliche Taten bereits abgeurteilt sind.

Im Fall des massenhaften Kindesmissbrauchs von Lügde in Ostwestfalen-Lippe stehen Polizei und weitere Behörden seit Wochen in der Kritik. Unter anderem kam der Polizei in Detmold ein Koffer und eine Mappe mit Beweismitteln abhanden.

Auf dem Campingplatz von Lügde sollen in den vergangenen Jahren 40 Kinder sexuell missbraucht worden sein, die meisten von ihnen waren zur Tatzeit zwischen drei und 14 Jahre alt. In dem Missbrauchsfall gibt es unterdessen acht Beschuldigte, die drei Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet über Werbeblocker

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über einen Werbeblocker. Es geht um einen Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. (Az. I ZR 131/23)

Ermittlungen nach Bluttat mit drei Toten in Baden-Württemberg eingestellt

Fast vier Monate nach einer Bluttat im baden-württembergischen Albtadt mit drei Toten und zwei Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Hechingen ihre Ermittlungen eingestellt. Bei der Tat habe es sich um einen erweiterten Suizid gehandelt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Familienvater, der ebenfalls gestorben war, sei für sämtliche Schüsse verantwortlich gewesen. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe es nicht.

51-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz in Baden-Württemberg

Nach einem Polizeieinsatz in Baden-Württemberg ist ein 51-Jähriger gestorben. Er kollabierte und starb in einem Krankenhaus, wie das Landeskriminalamt am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagabend im Landkreis Schwäbisch Hall. Zuvor soll der 51-Jährige Gegenstände auf eine Straße in Bühlertann geworfen haben. Dann soll er eintreffende Polizisten angegriffen haben.

Weitere Untreuevorwürfe gegen ehemals führenden Coronaleugner vor Göttinger Gericht

Das Landgericht Göttingen muss sich mit weiteren Untreuevorwürfen gegen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene befassen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Braunschweig am Mittwoch mitteilte, soll in Göttingen über 16 weitere Untreuefälle verhandelt werden. Das Landgericht hatte diese Anklagepunkte zuvor nicht zum Prozess zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es geht um Gelder in Höhe von mindestens 280.000 Euro.

Textgröße ändern: