Deutsche Tageszeitung - Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg

Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg


Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg
Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg / Foto: ©

Eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Künftig sollen die Fahrerlaubnisbehörden gegebenenfalls mit einem Gutachten klären, ob Cannabiskonsumenten ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen können. Gleichzeitig hält das Bundesverwaltungsgericht aber an dem bisherigen strengen Grenzwert fest. (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)

Textgröße ändern:

Üblich wird der Führerschein eingezogen, wenn Autofahrer den Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen nicht vom Autofahren "trennen" können, sprich, wenn sie sich auch fahruntauglich ans Steuer setzen. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies bei Cannabis generell schon dann der Fall, wenn Autofahrer einmalig mit einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum erwischt wurden.

2015 hatte allerdings die mit Experten verschiedener Fachgesellschaften besetzte Grenzwertkommission einen Grenzwert von 3,0 Nanogramm THC vorgeschlagen. Unter anderem begründete die Kommission dies damit, dass der bisherige Grenzwert auch noch nach mehrtägiger Cannabisabstinenz erreicht werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt nun dennoch an dem bisherigen Grenzwert fest, lockerte die Konsequenzen eines Verstoßes aber auf. "Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat", heißt es in dem neuen Urteil. An ihrer bislang gegenteiligen Annahme halten Leipziger Richter nicht mehr fest.

Auch ein einmaliger Verstoß begründe aber Bedenken gegen die Fahreignung. Dem müsse die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen. Im Ergebnis komme es dabei auf die Prognose an, "ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen wird". In der Regel werde hierfür wohl ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet über Werbeblocker

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über einen Werbeblocker. Es geht um einen Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. (Az. I ZR 131/23)

Ermittlungen nach Bluttat mit drei Toten in Baden-Württemberg eingestellt

Fast vier Monate nach einer Bluttat im baden-württembergischen Albtadt mit drei Toten und zwei Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Hechingen ihre Ermittlungen eingestellt. Bei der Tat habe es sich um einen erweiterten Suizid gehandelt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Familienvater, der ebenfalls gestorben war, sei für sämtliche Schüsse verantwortlich gewesen. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe es nicht.

51-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz in Baden-Württemberg

Nach einem Polizeieinsatz in Baden-Württemberg ist ein 51-Jähriger gestorben. Er kollabierte und starb in einem Krankenhaus, wie das Landeskriminalamt am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagabend im Landkreis Schwäbisch Hall. Zuvor soll der 51-Jährige Gegenstände auf eine Straße in Bühlertann geworfen haben. Dann soll er eintreffende Polizisten angegriffen haben.

Weitere Untreuevorwürfe gegen ehemals führenden Coronaleugner vor Göttinger Gericht

Das Landgericht Göttingen muss sich mit weiteren Untreuevorwürfen gegen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene befassen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Braunschweig am Mittwoch mitteilte, soll in Göttingen über 16 weitere Untreuefälle verhandelt werden. Das Landgericht hatte diese Anklagepunkte zuvor nicht zum Prozess zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es geht um Gelder in Höhe von mindestens 280.000 Euro.

Textgröße ändern: