Deutsche Tageszeitung - Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg

Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg


Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg
Nach einmaliger Cannabisfahrt ist Führerschein nicht gleich weg / Foto: ©

Eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Künftig sollen die Fahrerlaubnisbehörden gegebenenfalls mit einem Gutachten klären, ob Cannabiskonsumenten ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen können. Gleichzeitig hält das Bundesverwaltungsgericht aber an dem bisherigen strengen Grenzwert fest. (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)

Textgröße ändern:

Üblich wird der Führerschein eingezogen, wenn Autofahrer den Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen nicht vom Autofahren "trennen" können, sprich, wenn sie sich auch fahruntauglich ans Steuer setzen. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies bei Cannabis generell schon dann der Fall, wenn Autofahrer einmalig mit einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum erwischt wurden.

2015 hatte allerdings die mit Experten verschiedener Fachgesellschaften besetzte Grenzwertkommission einen Grenzwert von 3,0 Nanogramm THC vorgeschlagen. Unter anderem begründete die Kommission dies damit, dass der bisherige Grenzwert auch noch nach mehrtägiger Cannabisabstinenz erreicht werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt nun dennoch an dem bisherigen Grenzwert fest, lockerte die Konsequenzen eines Verstoßes aber auf. "Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat", heißt es in dem neuen Urteil. An ihrer bislang gegenteiligen Annahme halten Leipziger Richter nicht mehr fest.

Auch ein einmaliger Verstoß begründe aber Bedenken gegen die Fahreignung. Dem müsse die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen. Im Ergebnis komme es dabei auf die Prognose an, "ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen wird". In der Regel werde hierfür wohl ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft

Sechs Monate nach dem Angriff in Litauen auf Leonid Wolkow, einen Vertrauten des verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, hat die polnische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Täter aus Russland aufgenommen. Wie die polnische Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem als Anatoli B. bezeichneten Mann drei Straftatbestände zur Last gelegt, darunter politisch motivierte Körperverletzung. Neben B. wird demnach auch gegen sechs polnische und einen belarussischen Staatsbürger ermittelt.

Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg

Wegen Mordes aus Heimtücke an seiner Ehefrau hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

Textgröße ändern: