Deutsche Tageszeitung - Weiteres Urteil in Missbrauchsfall von Staufen rechtskräftig

Weiteres Urteil in Missbrauchsfall von Staufen rechtskräftig


Weiteres Urteil in Missbrauchsfall von Staufen rechtskräftig
Weiteres Urteil in Missbrauchsfall von Staufen rechtskräftig / Foto: ©

Im Missbrauchsfall von Staufen ist ein weiteres der insgesamt sechs vom Freiburger Landgericht gefällten Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision eines im vergangenen Juli verurteilten Schweizers, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag mitteilte. Die Freiburger Richter hatten den zum Urteilszeitpunkt 37-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen die Sicherungsverwahrung legte der Mann Revision ein.

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Über die Revisionen gegen zwei weitere Urteile des Landgerichts Freiburg im Fall Staufen wird der BGH am 9. Mai mündlich verhandeln. Angeklagt in diesen Verfahren waren ein Stabsfeldwebel der deutsch-französischen Brigade im Elsass und ein Mann aus Spanien. Sie wurden im vergangenen Mai beziehungsweise August zu langjährigen Haftstrafen jeweils ohne Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft besteht hingegen in beiden Fällen auf der Anordnung der Sicherungsverwahrung. Auch einer der beiden Verurteilten legte gegen seine Haftstrafe Revision ein.

Der Missbrauchsfall von Staufen war zu Beginn vergangenen Jahres bekannt geworden und hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Mutter eines Jungen und ihr Lebensgefährte hatten das Kind über zwei Jahre im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und auch selbst missbraucht. Das Landgericht Freiburg hatte den Fall in fünf Prozessen gegen fünf Männer und die Mutter des Jungen aufgearbeitet.

Im letzten dieser Prozesse wurden die Mutter des Kinds und ihr Lebensgefährte im August 2018 zu zwölfeinhalb und zwölf Jahren Haft verurteilt. Bei dem Lebensgefährten ordnete das Freiburger Gericht zudem die Sicherungsverwahrung an. Die beiden Urteile in diesem Hauptprozess sind bereits rechtskräftig. Der Lebensgefährte legte zwar zunächst Revision ein, zog diese jedoch im vergangenen September zurück.

(A.Stefanowych--DTZ)

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