Gericht: OP-Risiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen angegeben werden
Behandlungsrisiken bei Operationen müssen im Zuge der Patientenaufklärung nicht mit genauen Prozentzahlen angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Demnach darf in einem Aufklärungsformblatt zum Komplikationsrisiko einer Operation von möglichen "vereinzelten" Zwischenfällen die Rede sein, wenn dieses Risiko bei bis zu 20 Prozent liegt. (Az. 8 U 219/16)
"Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann man ein in etwa in jedem fünften Fall eintretendes Risiko durchaus noch als ’vereinzelt’ bezeichnen", befand das OLG nach Angaben einer Sprecherin. Durch die Formulierung "vereinzelt" in dem Aufklärungsbogen werde ein solches Operationsrisiko nicht verharmlost. Genaue oder annähernd genaue Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos müssten nicht mitgeteilt werden.
(O.Tatarinov--DTZ)