Bundesgerichtshof verhandelt Streit um Erste Hilfe an der Schule
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute (09.45 Uhr) sein Urteil zur Ersten Hilfe an Schulen. Konkret ist streitig, inwieweit eine Sportlehrerin oder für sie das Land Hessen für schwere Gesundheitsschäden eines Schülers wegen unterbliebener Beatmung haften und wer gegebenenfalls beweispflichtig ist.
Der seinerzeit 18-jährige Kläger war im Sportunterricht zusammengesunken und ist heute zu hundert Prozent schwerbehindert. Er rügt, die Lehrerin habe bis zum Eintreffen des Notarztes mindestens acht Minuten jegliche Reanimationsversuche unterlassen. Er verlangt eine halbe Million Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und eine monatliche Rente. (Az: III ZR 35/18)
(A.Stefanowych--DTZ)