Bundesgerichtshof urteilt zu Schmerzensgeldansprüchen wegen Lebensverlängerung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (10.00 Uhr), ob ein Arzt wegen der Lebensverlängerung eines Patienten durch künstliche Ernährung Schmerzensgeld zahlen muss. Hintergrund ist die Klage eines Manns gegen den Hausarzt seines 2011 verstorbenen Vaters, der jahrelang durch eine Magensonde künstlich ernährt wurde. Das Oberlandesgericht München sprach dem Sohn 40.000 Schmerzensgeld zu. (Az. VI ZR 13/18)
Der Vater des Klägers litt an Demenz und konnte in seinen letzten Lebensjahren weder kommunizieren noch sich bewegen. Der schwer kranke Mann wurde fünf Jahre lang künstlich ernährt. Nach Ansicht seines Sohns führte dies spätestens seit Anfang 2010 "nur noch zu einer sinnlosen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens". Er verklagte deshalb den Hausarzt als Alleinerbe auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
(Y.Ignatiev--DTZ)