Deutsche Tageszeitung - Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz


Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz
Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Verstößen gegen das bayerische Versammlungsgesetz hat das Landgericht München II einen Landtagsabgeordneten der AfD am Montag in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Es sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Politiker 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung einer anderen Partei ein Pfefferspray bei sich hatte. Das Mitführen von Waffen oder potenziell gefährlichen Gegenständen bei Versammlungen ist dem Gesetz zufolge verboten.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Das Entscheidung entsprach im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgericht in Weilheim in Oberbayern. Dieses hatte gegen den Abgeordneten in der Sache eine Strafe von 2400 Euro verhängt. Dagegen ging der Politiker vor, weshalb der Fall vor dem Landgericht München II in eine weitere Runde ging. Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Nach Gerichtsangaben wies der Angeklagte den Vorwurf zurück. Er gab an, als Passant vor Ort gewesen zu sein, ohne an der Veranstaltung teilgenommen zu haben. Dies sah die zuständige Kammer demnach nach der Zeugenvernehmung von Polizisten, die zur fraglichen Zeit im Einsatz waren, aber als widerlegt an.

Die Geldstrafe erhöhte sich nach Angaben des Gerichtssprechers wegen einer verbesserten Finanzlage des Beschuldigten. Dessen Einkommen habe sich seit dem bereits einige Zeit zurückliegenden erstinstanzlichen Urteil durch die Wahl zum Landtagsabgeordneten erhöht. In Deutschland orientiert sich die Höhe von Geldstrafen an der finanziellen Situation der Beschuldigten.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Oberstes Gericht Brasiliens entscheidet am 25. März über Prozess gegen Bolsonaro

Das Oberste Gericht in Brasilien wird am 25. März über die Einleitung eines Prozesses gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro wegen des Vorwurfs eines Putschversuches entscheiden. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, es werde prüfen, ob ausreichende Beweise gegen Bolsonaro für die Eröffnung eines Strafverfahrens vorliegen. Wie die Nachrichtenagentur AFP aus Gerichtskreisen erfuhr, könnte die Entscheidung noch am selben Tag verkündet werden.

BSW scheitert in Karlsruhe mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag festgestellt werden. (Az. 2 BvE 6/25 u.a.)

Eine Festnahme bei Durchsuchung gegen Messenger-Betrugsmasche in NRW

"Hallo Mama" - "Hallo Papa": Bei einer Razzia gegen sieben Tatverdächtige wegen einer WhatsApp-Betrugsmasche haben Ermittler einen Jugendlichen festgenommen. Dem von Spezialkräften im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Nordrhein-Westfalen festgenommenen Hauptverdächtigen und den sechs weiteren Verdächtigen werde bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, wie die Ermittler am Donnerstag mitteilten. Sie sollen zwischen Oktober 2023 und März 2025 eine unbekannte Zahl an Opfern mit Schocknachrichten um eine sechsstellige Summe betrogen haben.

Papst begeht zwölftes Amtsjubiläum im Krankenhaus - Glückwünsche aus aller Welt

Seit genau zwölf Jahren steht Papst Franziskus an der Spitze der katholischen Kirche - zu seinem Amtsjubiläum am Donnerstag erhielt der 88-Jährige nach Vatikan-Angaben hunderte Glückwünsche aus aller Welt von Schulen, religiösen Einrichtungen und jungen Menschen. Der Gesundheitszustand des seit einem Monat wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelten Papstes ist demnach weiterhin stabil.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild