US Supreme Court gewährt Todeskandidaten Aufschub aus religiösen Gründen
Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat einem Todeskandidaten aus religiösen Gründen in letzter Minute einen Aufschub seiner Hinrichtung gewährt. Der Supreme Court entschied am Donnerstag (Ortszeit), die für den selben Tag geplante Exekution von Patrick Murphy müsse aufgeschoben werden, um die Gegenwart eines buddhistischen Mönches dabei zu ermöglichen.
Aus Gründen der Religionsgleichheit sei es nicht hinzunehmen, dass in Texas zwar christliche und muslimische Geistliche Exekutionen begleiten könnten, aber keine Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaft, urteilten die Obersten Richter.
Der heute 57 Jahre alte Murphy ist eines der letzten überlebenden Mitglieder der berüchtigten "Texas Seven": der wegen einer Sexualstraftat zu 50 Jahren Haft verurteilte Kriminelle gehörte zu einer Gruppe von sieben Schwerverbrechern, die im Dezember 2000 aus einen Hochsicherheitsgefängnis im Süden von Texas ausbrachen. Die Männer überwältigten damals ihre Wärter und stahlen deren Uniformen. Anschließend zwangen sie einen weiteren Wärter, ihnen die Tür zu öffnen. Draußen wartete der Vater eines der Sträflinge mit einem Fluchtwagen.
Auf ihrer Flucht begingen die "Texas Seven" zahlreiche Raubüberfälle. An Heiligabend überfielen sie einen Laden in Dallas, wo sie von einem Polizisten gestellt wurden. Sie töteten den Beamten mit elf Schüssen.
Sechs Wochen nach ihrem Gefängnisausbruch konnten die "Texas Seven" schließlich gefasst werden. Einer der Ausbrecher beging bei der Festnahme Suizid. Die übrigen wurden wegen des Mordes an dem Polizisten zum Tode verurteilt. Vier der Männer wurden bereits hingerichtet.
Nach Angaben seiner Anwälte konvertierte Murphy vor zehn Jahren im Gefängnis zum Buddhismus. Er sei überzeugt, dass sein "spiritueller Berater" bei der Exekution anwesend sein müsse, damit ihm die Wiedergeburt ermöglicht werde. Nur in Gegenwart des Mönches werde Murphy sich während der Hinrichtung ganz auf Buddha konzentrieren können, argumentierten die Anwälte.
(Y.Leyard--DTZ)