Deutsche Tageszeitung - EU-Gericht: Prorussischer Moldauer Politiker Schor bleibt auf Sanktionsliste

EU-Gericht: Prorussischer Moldauer Politiker Schor bleibt auf Sanktionsliste


EU-Gericht: Prorussischer Moldauer Politiker Schor bleibt auf Sanktionsliste
EU-Gericht: Prorussischer Moldauer Politiker Schor bleibt auf Sanktionsliste / Foto: © AFP/Archiv

Der prorussische Moldauer Geschäftsmann und Politiker Ilan Schor, der nach einer Verurteilung wegen eines großen Betrugsfalls ins Ausland floh, bleibt auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die restriktiven Maßnahmen gegen Schor, den früheren Vorsitzenden einer prorussischen Partei, und die frühere stellvertretende Vorsitzende Marina Tauber. Von der Partei organisierte gewaltsame Proteste hätten Moldau destabilisieren sollen. (Az. T-489/23 und T-493/23)

Textgröße ändern:

Schor und Tauber waren im vergangenen Jahr auf die Sanktionsliste gekommen, in diesem Jahr wurden die Maßnahmen verlängert. Der Rat der EU begründete ihre Aufnahme auf die Liste unter anderem damit, dass Schor gewalttätige Proteste mit bezahlten Demonstranten organisiert habe, die Chaos und Aufruhr hätten schüren sollen. Er habe die russische Einflussnahme auf Moldau unterstützt, indem er illegal andere Parteien finanziert und versucht habe, Politiker zu bestechen.

Außerdem sei er wegen Betrugs und Geldwäsche verurteilt worden. Mehr als 250 Millionen Euro sollten dem Urteil zufolge eingezogen werden. Die Mittel aus dem großen Bankbetrug würden nach Angaben aus Moldau dazu genutzt, künstlich politische Unruhe im Land zu stiften. Schor sei für Handlungen verantwortlich, welche die Souveränität und Unabhängigkeit Moldaus sowie Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit in der Republik Moldau bedrohten.

Vor Gericht wollte Schor diesen Rechtsakt für nichtig erklären lassen und beantragte eine finanzielle Entschädigung. Damit hatte er aber nun keinen Erfolg, ebensowenig Tauber. Ihre Klagen wurden abgewiesen. Ihr Verhalten könne ein Eingreifen der EU auf diesem Gebiet rechtfertigen, erklärte das Gericht. Beide seien weiterhin dazu in der Lage, gewaltsame Proteste oder andere Gewalttaten in Moldau zu organisieren oder zu leiten.

Die Proteste seien im Interesse und mit der Unterstützung Russlands organisiert worden. Sie seien darum Bestandteil der Handlungen, welche die moldauische Regierung destabilisieren sollten. Dagegen wandten sich die restriktiven Maßnahmen. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts können sich Schor und Tauber noch an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Oberstes Gericht in Ghana billigt umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz

Das Oberste Gericht in Ghana hat am Mittwoch zwei Einsprüche gegen ein umstrittenes Gesetz abgewiesen, das LGBTQ-Rechte in dem westafrikanischen Land stark einschränken soll. Der Gesetzestext könne entsprechend der Verfassung in Kraft treten, sagte die Vorsitzende Richterin Avril Lovelace-Johnson.

Britische Polizei erringt in Steuerbetrugs-Prozess Sieg gegen umstrittenen Influencer Tate

In einem Prozess wegen Steuerbetrugs gegen den umstrittenen Influencer Andrew Tate und seinen Bruder Tristan hat die britische Polizei einen Sieg vor Gericht errungen. Die Londoner Richter entschieden am Mittwoch, dass mehr als zwei Millionen Pfund (2,4 Millionen Euro) von eingefrorenen Bankkonten beschlagnahmt werden dürfen, um damit Millionen an unbezahlten Steuern zu begleichen.

Polizei in Baden-Württemberg kontrolliert Auto mit acht unangeschnallten Kindern

Ein mit acht unangeschnallten Kindern besetztes Auto ist Polizisten in Baden-Württemberg untergekommen. Die Beamten kontrollierten das für sieben Insassen zugelassene Fahrzeug am Samstagabend in Leinfelden-Echterdingen, wie die Polizei am Mittwoch in Reutlingen mitteilte.

Lange Haft für zwei Angeklagte in Fall von erstochenem 15-Jährigen in Köln

Das Landgericht Köln hat im Fall eines erstochenen 15-Jährigen zwei Angeklagte am Mittwoch wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 27-Jähriger erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine lebenslange Freiheitsstrafe, ein 19-Jähriger eine Jugendstrafe von neun Jahren. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie den Jugendlichen im März an einem Kölner Hafen getötet hatten.

Textgröße ändern: