Deutsche Tageszeitung - Betrugsopfer aus Rheinland-Pfalz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Bank

Betrugsopfer aus Rheinland-Pfalz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Bank


Betrugsopfer aus Rheinland-Pfalz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Bank
Betrugsopfer aus Rheinland-Pfalz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Bank / Foto: © AFP/Archiv

Wer auf eine Onlinebetrugsmasche hereinfällt und in Echtzeit Geld überweist, kann laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz von seiner Bank keinen Schadensersatz erwarten. Das gilt auch dann, wenn der Schwindel wenige Minuten nach der Überweisung auffliegt und das Konto durch den Kundenservice gesperrt wird, wie das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Ein angestoßener Zahlungsvorgang kann nicht mehr gestoppt werden. (Az.: 7 O 154/24)

Textgröße ändern:

Das klagende Ehepaar war im Herbst 2023 auf eine Masche hereingefallen, bei der sich Unbekannte unter einer fremden Handynummer als die eigene Tochter ausgaben und darum baten, über Whatsapp Kontakt aufzunehmen. Es gab der vermeintlichen Tochter die Zugangsdaten zum Onlinebanking und gab zwei Echtzeitüberweisungen im Wert von insgesamt rund 6000 Euro frei. Wenige Minuten später flog der Betrug durch ein Telefonat mit der echten Tochter auf.

Das Paar informierte rund 20 Minuten nach den Überweisungen den Kundenservice der Bank und ließ das Konto sperren. Trotzdem wurden die Beträge zwei Tage später abgebucht. Die Bank lehnte eine Rückerstattung ab, weil es nicht mehr möglich gewesen sei, die Vorgänge zu stoppen.

Das Gericht gab nun der Bank Recht. Die Freigabe konnte nicht mehr widerrufen werden, wie die Richter entschieden. Möglich ist das bei Echtzeitüberweisungen nur, bis die Freigabe die Bank erreicht. Da das im Internet nur Sekundenbruchteile dauert, können sich Kunden nur von der Freigabe lösen, wenn die Bank die Täuschung hätte bemerken müssen. In diesem Fall war das laut Gericht nicht ersichtlich. Durch die Weitergabe der Daten handelte das Paar grob fahrlässig.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Ermittler entdecken Waffenarsenal bei Durchsuchung wegen Drogenhandels in Hessen

Bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Drogenhandel in Hessen haben Ermittler bei einem Verdächtigen in Kassel ein Waffenarsenal entdeckt. Zahlreiche Lang- und Kurzwaffen samt Munition sowie eine Handgranate ohne Sprengstoff wurden beschlagnahmt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Am Montagmorgen wurde die Wohnung im Stadtteil Forstfeld durchsucht. Neben den Waffen wurden auch Drogen in größeren Mengen beschlagnahmt.

Zwölfjähriger durch selbstgebauten Böller in Berlin "irreparabel verletzt"

Bei der Explosion eines offenbar selbstgebauten Böllers hat sich ein Zwölfjähriger in Berlin bleibende Schäden an einer Hand zugezogen. Nach Polizeiangaben detonierte der Sprengkörper am Dienstagabend in der Hand des Jungen, als dieser die Zündung mit seinem Mobiltelefon filmen wollte.

Textgröße ändern: