Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen Entwickler von manipulierten Kassensystemen für Restaurants

Anklage gegen Entwickler von manipulierten Kassensystemen für Restaurants


Anklage gegen Entwickler von manipulierten Kassensystemen für Restaurants
Anklage gegen Entwickler von manipulierten Kassensystemen für Restaurants / Foto: ©

Wegen Entwicklung einer Betrugssoftware zur Steuerhinterziehung in Restaurants hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft zwei Männer angeklagt. Sie wirft den 56- und 58-Jährigen nach Angaben vom Donnerstag vor, Kassensysteme mit einer integrierten Manipulationsfunktion an mehrere Lokale verkauft zu haben. Diese erlaubten die nachträgliche Löschung von Umsätzen, um Steuern zu hinterziehen.

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Den Männern werde Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie das Fälschen technischer Aufzeichnungen in insgesamt acht Fällen vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Mit Hilfe der aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten sollen acht Restaurants über Jahre Schwarzeinnahmen am Finanzamt vorbei erwirtschaftet haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge geht es um Steuerverkürzung von sechs Millionen Euro.

Systematischer Umsatzsteuerbetrug mit manipulierten Laden- und Restaurantkassen gilt in Deutschland als ein weit verbreitetes Problem. Nach Schätzungen staatlicher Stellen liegen die dadurch verursachten Schäden bei jährlich bis zu zehn Milliarden Euro.

Insbesondere die Finanzminister der Bundesländer drängen seit langem auf eine verstärkte Bekämpfung des Phänomens. 2016 beschloss der Bundestag ein Gesetz, dass ab 2020 nur manipulationsgesicherte Ladenkassen erlaubt. Außerdem dürfen Finanzämter demnach seit 2018 im Rahmen unangekündigter sogenannter Kassennachschauen vor Ort prüfen, ob sämtliche Daten bei Bezahlvorgängen korrekt aufgezeichnet werden.

Laut Staatsanwaltschaft verkauften und installierten die nun angeklagten Männer ihre selbstentwickelten computergestützten Systeme unter anderem an Restaurants in den niedersächsischen Städten Oldenburg, Papenburg und Nordhorn. Über die Zulassung der Anklage und die Prozess-Eröffnung entscheidet nun das Landgericht Oldenburg.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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