Deutsche Tageszeitung - Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar

Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar


Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar
Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar / Foto: © AFP

Der internationale Gewerkschaftsverbund IndustriALL mit Sitz in Genf hat Klage gegen drei große Modeunternehmen erhoben, weil sie weiterhin Kleidung in dem von einer Militärjunta regierten Myanmar produzieren lassen. Betroffen sind das deutsche Unternehmen New Yorker, die britische Firma Next und LPP aus Polen mit Marken wie Reserved und Mohito.

Textgröße ändern:

IndustriALL zufolge verstoßen sie gegen Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die drei Firmen reagierten auf Anfrage zunächst nicht. Die OECD-Regeln schreiben unter anderem vor, dass sich multinationale Firmen ethisch und verantwortungsvoll hinsichtlich Menschenrechten und dem Arbeitsrecht verhalten.

Das jedoch sei in Myanmar seit dem Militärputsch von 2021 unmöglich, argumentierte der Gewerkschaftsbund, der gemeinsam mit den beiden in Myanmar verbotenen Gewerkschaften CTUM und IWFM die Klagen bei OECD-Vertretungen in Deutschland, Großbritannien und Polen einreichte. Der Gewerkschaftsbund repräsentiert rund 50 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter.

Das Militär im südostasiatischen Myanmar hatte 2021 die Regierung von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gestürzt. Die Junta ging nach ihrer Machtübernahme hart gegen Kritiker und Gegner vor und liefert sich seither Kämpfe mit pro-demokratischen Widerstandskämpfern und Gruppen ethnischer Minderheiten.

Die Textilindustrie in Myanmar sei für die dortige Militärjunta zu einem Weg geworden, "ausländisches Geld in eine kollabierende Wirtschaft zu pumpen", erklärte IndustriALL. Außerdem gebe es Verbote von Gewerkschaften und Festnahmen von Gewerkschaftsverantwortlichen. In der Klage ist zudem die Rede von umfangreichen Berichten über Arbeitsrechtsverletzungen sowie eingebrochene Löhne für die Beschäftigten.

"Marken, die in Myanmar bleiben, profitieren von einem Umfeld aus Angst, Zwangsarbeit und Ausbeutung", kritisierte die Gewerkschaftsvereinigung. 2022 hatte sie mit Firmen wie H&M, Primark und Lidl einen Ausstieg aus dem Land vereinbart.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: