Neuneinhalb Jahre Jugendhaft für tödlichen Angriff auf Jugendliche in Viersen
Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Viersen hat das Landgericht Mönchengladbach den Exfreund des Opfers wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Damit blieben die Richter mit der Strafe für den 17-Jährigen knapp unter der nach Jugendrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Demnach sahen sie es als erwiesen an, dass der junge Mann seine ehemalige Freundin im Juni vergangenen Jahres in einem Park der nordrhein-westfälischen Stadt lockte, um sie dort plangemäß und heimtückisch zu erstechen. Laut Anklage kam er mit der Trennung nicht zurecht und hatte zuvor im Bekanntenkreis Todesdrohungen ausgestoßen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung in dem nicht öffentlichen Verfahren auf Totschlag für eine Spontantat plädiert, aber kein Strafmaß genannt. Nach Wertung der Kammer sprachen allerdings die zuvor ausgesprochenen Drohungen, die vorbereitende Mitnahme eines Messers und die häufigen Stiche auf das Opfer für eine geplante Tat. Diese sei außerdem heimtückisch gewesen.
(A.Nikiforov--DTZ)