Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld

Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld


Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld
Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld / Foto: © AFP/Archiv

Zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften darf beim sogenannten besonderen Kirchgeld seit 2014 kein Unterschied mehr gemacht werden. Die entsprechende Regelung des sächsischen Kirchensteuergesetzes, die bis Ende 2015 galt, ist nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Kirchgeld ist eine Sonderform der Kirchensteuer. (Az. 2 BvL 6/19)

Textgröße ändern:

Sie wird nur in einem besonderen Kontext erhoben - nämlich wenn ein Paar bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagt wird, aber nur einer von beiden Kirchenmitglied ist und derjenige wenig oder nichts verdient. Der Gedanke dahinter ist, dass sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kirchenmitglieds durch ein hohes Einkommen des Partners erhöht.

Seit August 2001 konnten homosexuelle Paare in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Steuerlich wurden sie aber zunächst anders behandelt als heterosexuelle Ehepaare. Erst nach einem Urteil des Verfassungsgerichts im Mai 2013 wurde geregelt, dass sie sich zusammen veranlagen lassen und so auch die Vorteile des Ehegattensplittings nutzen konnten. Zum Oktober 2017 wurde schließlich die Ehe für alle eingeführt.

Im sächsischen Kirchensteuergesetz waren zum Thema des besonderen Kirchgelds bis Ende 2015 nur Ehepaare erwähnt. Eine mit einem Mann verheiratete Frau, die Mitglied einer Kirche war, zog vor Gericht. Das sächsische Finanzgericht in Leipzig setzte das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob hier gegen das Grundgesetz verstoßen werde, weil Ehepaare ohne sachlichen Grund schlechter gestellt würden.

Das bejahte das Verfassungsgericht nun. Das Gesetz in seiner alten Fassung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die unterschiedliche Behandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften sei eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung, die verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Beide Institute, Ehe und Lebenspartnerschaft, seien rechtlich verbindlich verfasste Lebensformen.

Die Entscheidung aus Karlsruhe gilt aber nur für die Jahre 2014 und 2015. Für Veranlagungszeiträume bis zum 31. Dezember 2013 bleibe die Vorschrift weiter anwendbar, erklärte das Gericht. Ab 2016 galt ein geändertes Gesetz. Der Gesetzgeber in Sachsen muss den Verfassungsverstoß für 2014 und 2015 nun bis Ende Juni beseitigen.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Siebeneinhalb Jahre Haft für Frau wegen Totschlags an Mann in Baden-Württemberg

Das Landgericht Konstanz hat im Fall der Tötung eines Manns in einer Wohnung die Angeklagte wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.

Schleswig-Holstein: Mann nach Irrfahrt mit Rettungswagen in Untersuchungshaft

Nach einer Irrfahrt mit einem gestohlenen Rettungswagen von Hamburg nach Kiel ist ein 29-Jähriger nun doch in Untersuchungshaft genommen worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Kiel mitteilten, wurde er am Mittwoch wieder aus einer psychiatrischen Fachklinik entlassen, in die ihn ein Amtsarzt am Montag eingewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl, der Mann kam in ein Gefängnis.

Anklage gegen mutmaßlichen Fluchthelfer in Rheinland-Pfalz

Die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Landau hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der einem Gefangenen während eines Freigangs bei seiner Flucht aus dem Gefängnis geholfen haben soll. Dem 45-Jährigen werden Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Demnach soll der 45-Jährige wissentlich in die Fluchtpläne des 43-Jährigen eingebunden gewesen sein.

Jugendliche liefern sich in Nordrhein-Westfalen Verfolgungsjagd mit Polizei

Vier Jugendliche haben sich in Nordrhein-Westfalen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Der 16-jährige Fahrer raste teilweise mit deutlich mehr als hundert Stundenkilometern, auch über einen Gehweg und ohne Licht, wie die Polizei Gütersloh am Donnerstag mitteilte. Im Auto saßen drei weitere Jugendliche im Alter zwischen 14 bis 17 Jahren. Der Wagen gehört demnach einem Verwandten des 16-Jährigen.

Textgröße ändern: