Deutsche Tageszeitung - Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt

Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt


Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt
Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Unter anderem wegen des Verwendens der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea" ist eine 42-jährige Frau in Berlin am Freitag zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte.

Textgröße ändern:

Die Parole wird der radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zugeordnet und spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab. Die Angeklagte verwendete "From the River to the Sea" 2023 auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil der Onlineplattform Instagram mit dem Namen "Hamas Lounge", wie sie auch selbst einräumte.

Die Parole sei eindeutig ein Kennzeichen der Hamas, sagte Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung. Diese habe sich den Spruch zu eigen gemacht und nutze ihn immer wieder. Auch in der Bevölkerung werde die Parole mittlerweile mit der Organisation in Verbindung gebracht, sagte Wettley.

Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Aus seiner Sicht ist die Parole ein "zentrales Identifikationsmoment" der Hamas, was der Angeklagten auch bewusst gewesen sei. Auch habe sie keine wirkliche Reue gezeigt oder sich glaubwürdig distanziert.

Die Verteidigung der 42-Jährigen forderte hingegen einen Freispruch, weil die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe. Es sei ihr nicht darum gegangen, die Hamas zu unterstützen, sondern ihre persönliche Sichtweise darzulegen.

Am 7. Oktober 2023 hatten Kämpfer der Hamas und anderer militanter Palästinensergruppen in mehreren Orten im Süden Israels nach israelischen Angaben 1206 Menschen getötet und 251 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Israel geht seitdem massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dagegen protestieren Menschen auch in Berlin regelmäßig. Immer wieder wird dabei auch die Parole "From the River to the Sea" skandiert.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Getötete Frau in Wohnung in Rheinland-Pfalz gefunden - Hintergründe unklar

Ermittler haben in einer Wohnung im rheinland-pfälzischen Trier eine offenbar getötete Frau gefunden. Es gebe Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilte die Polizei am Freitag mit. Die Obduktion der Leiche der 68-Jährigen habe diesen Verdacht bestätigt. Aus diesem Grund werde wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermittelt.

Frau soll Eltern getötet haben: 41-Jährige in Landshut gefasst

In Landshut soll eine 41 Jahre alte Frau ihre Eltern getötet und ihren Bruder mit einem Messer verletzt haben. Die Polizei konnte die zunächst geflohene Frau etwa zwei Stunden nach der Bluttat in der Nähe des Tatorts vorläufig festnehmen, wie das Polizeipräsidium Niederbayern am Freitag in Straubing mitteilte. Der genaue Tathergang und das Motiv seien noch ungeklärt.

Mord wegen 950 Euro: Lebenslange Haft für Berliner nach Tötung von Drogendealer

Wegen Mordes an seinem Drogendealer mit einer Machete auf offener Straße ist ein 26-Jähriger vom Berliner Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass er das 38-jährige Opfer im Juni bei einer vereinbarten Übergabe von Drogen im Wert von 950 Euro erstochen hatte. Der Angeklagte wollte demnach ohne Bezahlung an die Betäubungsmittel kommen, wie die Vorsitzende Richterin Claudia Bach in ihrer Urteilsbegründung sagte.

Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt

Unter anderem wegen des Verwendens der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea" ist eine 42-jährige Frau in Berlin am Freitag zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte.

Textgröße ändern: