Deutsche Tageszeitung - Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen

Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen


Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen
Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Monate nach der Tötung eines neun Jahre alten Mädchens aus dem sächsischen Döbeln ist Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft dem 37-Jährigen nach Angaben vom Mittwoch Mord vor. Er soll das Mädchen am 3. Juni auf dem Schulweg abgepasst, in seinem Auto mitgenommen und dann in einem Waldstück erstickt haben.

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Die Neunjährige wurde als vermisst gemeldet, nachdem sie nicht in der Schule angekommen war. Tagelang wurde nach ihr gesucht. Dabei waren mehr als 300 Einsatzkräfte und Spürhunde im Einsatz, zusätzlich wurden unter anderem Bilder von Überwachungskameras gesichtet. Zeugen wurden um Hinweise gebeten, Fernsehsendungen wie "Aktenzeichen XY ... ungelöst" berichteten über den Fall.

Am 11. Juni wurde schließlich die Leiche des Kinds im Unterholz des Waldstücks gefunden. Kurz darauf wurde der Tatverdächtige, ein moldauischer Staatsbürger, unter dringendem Tatverdacht in einem Restaurant in der tschechischen Hauptstadt Prag festgenommen.

Fahnder hatten der tschechischen Polizei den Hinweis gegeben. Später wurde er nach Deutschland überstellt. Seit dem 10. Juli sitze er in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Mädchen habe den Mann gut gekannt und ihm vertraut. Er habe kurzzeitig eine Beziehung mit der Mutter gehabt.

Durch die Tötung des Kinds habe sich der Angeschuldigte an der Frau rächen wollen, welche die Beziehung wenige Tage vor der Tat beendet habe. Das wertete die Anklagebehörde als niedrige Beweggründe. Er habe außerdem die Arg- und Wehrlosigkeit der Neunjährigen ausgenutzt, die nicht mit einem Angriff gerechnet habe.

Der 37-Jährige äußerte sich der Staatsanwaltschaft zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen. Über die Zulassung der Anklage und den Beginn der Hauptverhandlung entscheidet nun das Landgericht Chemnitz.

(V.Sørensen--DTZ)

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