Deutsche Tageszeitung - Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten

Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten


Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten
Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich die Betreiberinnen eines Gastronomiebetriebs und eines Friseursalons gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land habe die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert und könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro deshalb nicht unter Verweis auf eine zweckwidrige Verwendung zurückverlangen, erklärte das Gericht zur Begründung.

Textgröße ändern:

Laut Gericht ging es um Zuschüsse aus einem 2020 von der Landesregierung aufgesetzten Programm, mit denen etwa von pandemiebedingten Schließungen betroffene Firmen und Soloselbständige kurzzeitig unterstützt wurden. Es sollte nach dem Willen des Landes demnach drohende Liquiditätsengpässe in einem Dreimonatszeitraum überbrücken helfen. Nach einer späteren Abfrage der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Förderzeitraum in Rahmen eines automatisierten Verfahrens forderte das Land in vielen Fällen Geld zurück.

Auch die Klägerinnen, die einen Hotel- und Restaurantbetrieb sowie einen Friseursalon betreiben, waren davon betroffen. Die baden-württembergische Landeskreditbank schickte ihnen 2022 Rückforderungsbescheide über 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Dagegen legten beide zunächst erfolglos Widerspruch ein und zogen anschließend vor das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die für ihre Fälle zuständige Zivilkammer gab den Klagen statt und stufte die Rückzahlungsbescheide als rechtswidrig ein. Zur Begründung verwies sie auf Unklarheiten in den Formularen und den vom Land ergänzend veröffentlichen Begleitinformationen. Demnach war für Antragsteller nicht hinreichend klar erkennbar, dass nur mögliche vorübergehende Liquiditätsengpässe abgedeckt werden sollten. Diese konnten demnach auch davon ausgehen, dass es sich um allgemeine Hilfen für pandemiebedingt in Not geratene Betriebe handelte.

In derartigen Konstellationen gingen unklare Angaben "unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts" zulasten der Behörden und befreiten Antragsteller von der Pflicht zu Rückzahlungen, urteilte das Gericht unter Verweis auf eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtsprechung in ähnlichen Fällen. Die beiden bereits im September ergangenen Entscheidungen (Az. 15 K 7121/23 und Az. 15 K 7081/23) sind aber nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle jeweils die Berufung zu.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Großeinsatz in Nordrhein-Westfalen: 41 Feuerwehrleute retten Mann aus Bach

Insgesamt waren 41 Feuerwehrleute beteiligt: Bei einem Großeinsatz in Nordrhein-Westfalen hat die Feuerwehr einen alten Mann gerettet, der in einen kleinen Bach gerutscht war. Ein Taxifahrer hatte den "betagten" Mann am Samstagmorgen vor seinem Haus in der Gemeinde Rheurdt abgesetzt und noch gewartet, dass er auch wohlbehalten an der Haustür ankommt, wie die Feuerwehr mitteilte. Doch der alte Mann rutschte aus und landete in einem kleinen Bach.

Venezuela: Justiz ermittelt gegen Oppositionschefin Machado wegen "Vaterlandsverrat"

In Venezuela hat die Staatsanwaltschaft Oppositionsführerin María Corina Machado wegen des Vorwurfs der Unterstützung für US-Sanktionen gegen die Regierung von Machthaber Nicolás Maduro ins Visier genommen. Die Ermittlungsbehörde erklärte am Freitag (Ortszeit), Machados öffentliche Äußerungen zu verschärften Sanktionen der USA gegen die Maduro-Regierung erfüllten "den Straftatbestand des Vaterlandsverrats".

Macron gedenkt des 80. Jahrestags der Befreiung Straßburgs und des KZ Struthof-Natzweiler

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und die derzeitige Bundesratspräsidentin, Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), gedenken am Samstag des 80. Jahrestags der Befreiung von Straßburg von der NS-Besatzung. Am 23. November 1944 waren die Franzosen unter General Philippe Leclerc in die elsässische Stadt einmarschiert, die Nazi-Deutschland vier Jahre zuvor de facto annektiert hatte. Macron will in einer Rede an der Universität den Widerstand gegen die Nationalsozialisten würdigen.

Haftstrafen nach Mord wegen Drogen in Hannover - Angeklagte vermindert schuldfähig

Das Landgericht Hannover hat einen Mann und eine Frau wegen Mordes an einem 62-Jährigen im Streit um Drogen zu 13 beziehungsweise neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide gelten als erheblich vermindert schuldfähig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Gegen sie wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Textgröße ändern: