Deutsche Tageszeitung - Mehr als drei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß an Bushaltestelle

Mehr als drei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß an Bushaltestelle


Mehr als drei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß an Bushaltestelle
Mehr als drei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß an Bushaltestelle / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Baden-Baden hat einen Mann wegen tödlicher Folgen eines Stoßes an einer Bushaltestelle zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Zudem soll er laut dem Urteil vom Dienstag 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Textgröße ändern:

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 38-Jährige im September 2020 am Busbahnhof von Bühl auf das stark betrunkene Opfer getroffen war. Dieses stieß er unvermittelt mit Wucht nach hinten, wodurch es umfiel und ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden schlug.

Dadurch erlitt der Mann ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen, er wurde zum Pflegefall. Durch diesen Vorfall hatte der Angeklagte nach Ansicht der Kammer den Tod des Manns verursacht, weil sein körperlicher Allgemeinzustand in der Folge so schlecht war, dass er im Februar 2022 an einer Coronainfektion starb.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Mann soll Lebensgefährtin in Stuttgart getötet und Leiche eingemauert haben

Ein Mann soll in Stuttgart seine Lebensgefährtin getötet und eingemauert haben. Die Leiche der 48-Jährigen sei am Montag bei einer Durchsuchung der von dem Paar gemeinsam genutzten Wohnung in einem Hohlraum hinter einer Mauer entdeckt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Ihr tatverdächtiger 47-jähriger Lebensgefährte sitze nun in Untersuchungshaft.

Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten

In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich die Betreiberinnen eines Gastronomiebetriebs und eines Friseursalons gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land habe die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert und könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro deshalb nicht unter Verweis auf eine zweckwidrige Verwendung zurückverlangen, erklärte das Gericht zur Begründung.

Belarus kündigt Präsidentschaftswahl am 26. Januar an

Viereinhalb Jahre nach den Wahlbetrugsvorwürfen und der gewaltsamen Niederschlagung von Massenprotesten soll in Belarus am 26. Januar eine Präsidentschaftswahl abgehalten werden. Die Wahlkommission teilte in Online-Netzwerken mit, das Parlament habe den Termin gebilligt. Die im Exil lebende Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja sprach von einer "Scheinwahl ohne wirklichen Wahlprozess, die in einer Atmosphäre des Terrors stattfindet".

Mordanklage gegen Russen nach Tötung ukrainischer Soldaten in bayerischer Klinik

Nach der Tötung zweier zur Behandlung nach Deutschland gereister ukrainischer Soldaten durch einen russischen Staatsangehörigen in einer bayerischen Klinik hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen den 57-Jährigen erhoben. Dem nach Angaben der Anklage von einem übersteigerten russischen Nationalismus gekennzeichneten Mann werde Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen vorgeworfen, teilten die Ermittler am Mittwoch mit. Das Landgericht München II muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Textgröße ändern: