Kabinett befasst sich mit Gesetz zu höheren Strafen für Geldautomatensprengungen
Das Bundeskabinett will am Mittwoch (11.00 Uhr) ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Geldautomatensprengungen härter bestraft werden sollen. Künftig sind für diese Taten Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Auch sind weitere Befugnisse für Ermittlungsbehörden geplant, unter anderem bei der Telekommunikationsüberwachung. Hintergrund ist eine Zunahme der Organisierten Kriminalität in diesem Bereich.
Das Kabinett befasst sich außerdem mit dem so genannten Mobilitätsdatengesetz. Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter sollen dazu angehalten werden, ihre Echtzeitdaten bereitzustellen. Dies soll der Verbesserung von Navigationssystemen für den individuellen und öffentlichen Personenverkehr dienen - von Stau- und Bahnverspätungsmeldungen bis zur Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen.
(O.Tatarinov--DTZ)