Bundesgerichtshof: Urteil nach Mord auf Volksfest in Münster rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf dem Volksfest Send im nordrhein-westfälischen Münster ist der Täter rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das entsprechende Urteil des Landgerichts. Demnach hatte der Angeklagte einen ihm bis dahin unbekannten 31-Jährigen im März 2023 durch einen gezielten Stich ins Herz getötet. (Az. 4 StR 175/24)
Das Opfer verblutete noch am Tatort. Die Bluttat auf dem Volksfest, das dreimal im Jahr stattfindet und bis zu eine Million Besucherinnen und Besucher anzieht, sorgte für Entsetzen. Die Stadt Münster beendete die Kirmes einen Tag früher. Der Täter flüchtete zunächst, stellte sich aber nach einigen Tagen.
Der Prozess gegen ihn begann im September 2023. Ende Oktober verurteilte das Landgericht Münster den damals 21-Jährigen zu lebenslanger Haft. Gegen das Urteil wandte er sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
(O.Zhukova--DTZ)