Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag

Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag


Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag
Zehn Jahre Haft nach Tod von eingeschleuster Geflüchteter durch Stromschlag / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer im Zug eingeschleusten Heranwachsenden durch einen Stromschlag hat das Landgericht München I deren Schleuser zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Hussein H. wurde am Montag unter anderem wegen zweier tatmehrheitlicher Fälle des gewerbs- uns bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, wie das Gericht mitteilte.

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Der seit November 2022 in Untersuchungshaft sitzende H. hatte im Mai 2022 dem Urteil zufolge mehrere Flüchtlinge aus Italien über einen Lastwagenanhänger eingeschleust, der sich auf einem Zug befand. Im Güterbahnhof München-Trudering kam es dort zu dem Todesfall.

Auf H.s telefonische Anweisung hin versuchten die Flüchtlinge am Bahnhof durch die von ihnen durchschnittene Dachplane des Anhängers zu klettern. Einer der Flüchtlinge kniete auf der feuchten Plane und zog die anderen hoch. Dabei kam es zu einem Spannungsüberschlag.

Der auf dem Dach kniende Flüchtling erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er musste 18 Mal operiert werden und ist querschnittsgelähmt. Eine von ihm aus dem Anhänger gezogene Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage später im Krankenhaus an einem Multiorganversagen starb.

Dem Urteil zufolge war H. Teil einer Schleuserorganisation und hatte dort eine hervorgehobene Position. Im Verfahren ging es um zwei Schleusungen von insgesamgt 20 Menschen, wobei das Gericht deutlich machte, dass H. auch an zahlreichen weiteren Schleusungen beteiligt war.

Der Angeklagte äußerte sich in dem Verfahren dem Gericht zufolge nicht zu den Vorwürfen. Er wurde durch eine Auswertung seines Handys belastet. Angaben, das Handy habe vorher jemand anderem gehört, wies das Gericht durch die Identifizierung von H. durch andere, untergeordnete Mitglieder der Bande als erfunden zurück.

(P.Tomczyk--DTZ)

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