Deutsche Tageszeitung - Erfolg für Verbraucherschützer vor EuGH in Streit über Werbeprospekt von Aldi Süd

Erfolg für Verbraucherschützer vor EuGH in Streit über Werbeprospekt von Aldi Süd


Erfolg für Verbraucherschützer vor EuGH in Streit über Werbeprospekt von Aldi Süd
Erfolg für Verbraucherschützer vor EuGH in Streit über Werbeprospekt von Aldi Süd / Foto: © AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über einen Prospekt von Aldi Süd hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der baden-württembergischen Verbraucherzentrale den Rücken gestärkt. Eine beworbene Preisreduzierung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Konkret geht es in dem Fall um Werbung für Obst. (Az. C-330/23)

Textgröße ändern:

Aldi Süd hatte Bio-Bananen im Oktober 2022 mit einer Reduzierung von 23 Prozent beworben. Der neue Preis von 1,29 Euro war groß dargestellt, etwas kleiner daneben ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro. Noch kleiner darunter stand die Angabe, dass es sich bei den 1,69 Euro um den letzten Verkaufspreis handelte und der niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage ebenfalls 1,29 Euro betrug. Ähnlich warb Aldi Süd für preisreduzierte Ananas.

Die Verbraucherzentrale zog vor Gericht, weil sie die Werbung für rechtswidrig hielt. Nach der deutschen Preisangabenverordnung müssen Einzelhändler bei der Bekanntgabe einer Ermäßigung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale findet, dass sich auch die beworbene Reduzierung - im Bananen-Fall beispielsweise die 23 Prozent - auf diesen niedrigsten Preis beziehen müsse.

Das Landgericht Düsseldorf setzte das Verfahren aus und befragte den EuGH zum EU-Recht, das mit der Preisangabenverordnung umgesetzt wurde. Dieser erklärte nun, dass eine Ermäßigung, für die geworben wird, auf Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage zu bestimmen sei.

Das hindere Händler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Sonst könnten sie den Preis kurz zuvor erhöhen und somit gefälschte Ermäßigungen ankündigen. Im konkreten Fall muss nun das Düsseldorfer Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger

Auch die zweite Verurteilung des in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickten Anwalts Hanno Berger ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt worden. Die Revision Bergers gegen seine Verurteilung wegen dreifacher Steuerhinterziehung durch das Landgericht Wiesbaden wurde verworfen, wie der BGH am Montag mitteilte. Das Gericht hatte im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 1 StR 58/24)

Schleswig-Holstein: Polizei stoppt Mann mit mehr als hundert Brieftauben in Auto

Polizisten haben in Schleswig-Holstein einen Mann mit 103 Brieftauben in einem Auto gestoppt. Dem 42-Jährigen wurde aus Tierschutzgründen die Weiterfahrt untersagt, wie die Polizei in Ratzeburg am Montag berichtete. Er wurde mit den Tieren demnach bereits am vergangenen Mittwoch auf einem Autobahnparkplatz an der A1 bei Siek kontrolliert.

Mann mit 42 Kilogramm Feuerwerk aus Tschechien erwischt: Bundespolizei warnt

Den Fall eines 20 Jahre alten Feuerwerkschmugglers hat die Bundespolizei zum Anlass genommen, gut einen Monat vor Silvester vor dem Kauf verbotener Pyrotechnik in Tschechien zu warnen. Wie die Ermittler am Montag im bayerischen Waidhaus mitteilten, wurde der Mann am Samstag mit 42 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik im Kofferraum erwischt. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Haft- und Bewährungsstrafen für vier Männer nach tödlichem Streit in Berlin

Nach einem Streit mit tödlichem Ausgang in Berlin sind vier Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, die größtenteils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach vier von insgesamt fünf Angeklagten nach Angaben vom Montag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Einer der Männer wurde mit dem Urteil aus der vergangenen Woche freigesprochen.

Textgröße ändern: