Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg

Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg


Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg / Foto: © AFP/Archiv

Ein Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Brandenburg und die Räumung des Grundstücks soll Mitte Januar vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt werden. Der BGH setzte den Verhandlungstermin am Mittwoch auf den 17. Januar fest. Der Fall hatte überregional Aufsehen erregt. (Az. V ZR 153/23)

Textgröße ändern:

Im Juni 2023 entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass die Familie ihr Haus im Ort Rangsdorf abreißen und das Grundstück räumen müsse. Grund dafür war ein Fehler bei der Zwangsversteigerung 13 Jahre zuvor. Deswegen habe der frühere Eigentümer sein Grundstück nicht verloren.

Der ursprüngliche Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.

Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Schließlich entschied das Oberlandesgericht, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei.

Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben. Der Kläger sei der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es damals. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH stattgab. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht nun, einen Urteilstermin gab der BGH noch nicht bekannt.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Südkoreas entmachteter Präsident Yoon verhaftet

In Südkorea ist der entmachtete Präsidenten Yoon Suk Yeol in Zusammenhang mit dessen kurzzeitiger Verhängung des Kriegsrechts verhaftet worden. Am Mittwochmorgen sei der Haftbefehl vollstreckt worden, erklärten die Behörden, die wegen Aufruhrs gegen Yoon ermitteln. Damit ist Yoon das erste amtierende Staatsoberhaupt des Landes, das in Haft genommen wurde. In einer vorab aufgezeichneten Videobotschaft erklärte Yoon, dass er sich entschieden habe, sich der Befragung zu unterziehen, um ein "Blutvergießen" zu vermeiden.

Ermittler in Südkorea melden Verhaftung des entmachteten Präsidenten Yoon

In Südkorea haben die Behörden den entmachteten Präsidenten Yoon Suk Yeol in Zusammenhang mit dessen kurzzeitiger Verhängung des Kriegsrechts verhaftet. Am Mittwochmorgen sei der Haftbefehl vollstreckt worden, erklärten die Behörden, die wegen Aufruhrs gegen Yoon ermitteln. Damit ist Yoon das erste amtierende Staatsoberhaupt des Landes, das in Haft genommen wurde. In einer vorab aufgezeichneten Videobotschaft erklärte Yoon, dass er sich entschieden habe, sich der Befragung zu unterziehen, um ein "Blutvergießen" zu vermeiden.

Anwalt: Südkoreas entmachteter Präsident Yoon will sich Ermittlern stellen

Südkoreas entmachteter Präsident Yoon Suk Yeol hat nach Anwaltsangaben eingewilligt, bei der gegen ihn wegen Aufruhrs ermittelnden Behörde zu erscheinen. "Präsident Yoon hat entschieden, heute persönlich bei der Korruptionsermittlungsbehörde zu erscheinen", erklärte Yoons Anwalt Seok Dong Hyeon am Mittwoch im Onlinedienst Facebook, nachdem Ermittler zur Vollstreckung eines Haftbefehls gegen Yoon in dessen Residenz eingedrungen waren. Yoon werde überdies später am Tag eine Rede halten, erklärte Seok weiter.

Neuer libanesischer Regierungschef tritt von Amt als Vorsitzender Richter am IGH zurück

Der neue libanesische Regierungschef Nawaf Salam ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Vorsitzender Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) zurückgetreten. Seine Amtszeit als Mitglied und Präsident des IGH mit Sitz in Den Haag wäre am 5. Februar 2027 geendet, teilte das UN-Gericht am Dienstag mit. Salam war am Montag zum neuen Regierungschef im Krisenland Libanon ernannt worden.

Textgröße ändern: