Deutsche Tageszeitung - BGH: Veröffentlichung von Bildern aus mit Fototapete dekoriertem Raum erlaubt

BGH: Veröffentlichung von Bildern aus mit Fototapete dekoriertem Raum erlaubt


BGH: Veröffentlichung von Bildern aus mit Fototapete dekoriertem Raum erlaubt
BGH: Veröffentlichung von Bildern aus mit Fototapete dekoriertem Raum erlaubt / Foto: © AFP/Archiv

Wer seine Wand mit einer Fototapete dekoriert hat, darf in dem Zimmer filmen oder fotografieren und die Videos und Fotos ins Internet stellen. Das verletzt keine Urheberrechte des Fotografen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Ein solches Verhalten sei üblich und eine vertragsgemäße Nutzung der Fototapete. (Az. I ZR 139/23 u.a.)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein von einem professionellen Fotografen gegründetes Unternehmen, das Fototapeten verkauft. Es störte sich an drei Fällen: Im ersten Fall nahm eine Frau in ihrem mit der Fototapete dekorierten Zimmer Videos auf, die sie auf Facebook stellte.

Im zweiten Fall hatte ein Tenniscenter die Fototapete gekauft und im Gastraum angebracht. Eine Medienagentur gestaltete die Internetseite des Tenniscenters neu und stellte einen Screenshot dieser Seite auf ihre eigene Website. Darauf war die Fototapete zu erkennen.

Im dritten Fall ging es um ein Hotel. Auf einem Werbefoto des Hotels im Internet war auch die Tapete zu sehen. Das Unternehmen des Fotografen klagte in allen drei Fällen auf Schadenersatz, hatte aber vor dem Amtsgericht Düsseldorf und auch in der Berufung vor dem Landgericht keinen Erfolg.

Nun scheiterte auch die Revision vor dem BGH. Das Landgericht habe keine Rechtsfehler gemacht, erklärte dieser. "Im Einklang mit der Lebenserfahrung" sei es davon ausgegangen, dass es sich in allen drei Fällen um übliches Verhalten handelte.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Fehlgeleitete Kugelbombe zu Silvester in Berlin: Geldstrafe für zweiten Angeklagten

In einem Prozess um eine fehlerhafte Feuerwerkskonstruktion, die in der Silvesternacht 2021/2022 in Berlin zu zahlreichen Verletzten führte, ist ein weiterer Beteiligter zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den heute 58-jährigen Angeklagten der Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Spirituosenlager bei Dieb in Wolgast: Polizisten finden 58 Flaschen in Wohnung

Fast 60 Flaschen mit Spirituosen haben Ermittler bei einem mutmaßlichen Ladendieb in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt. In der Wohnung des 37-Jährigen in Wolgast stießen sie bei einer Durchsuchung auf Wodka, Whisky und Rum im Wert von mehr als tausend Euro, wie die Polizei in Anklam am Dienstag berichtete. Insgesamt waren es 58 Flaschen.

Gemessen an Bevölkerungsanteil: Senioren seltener an Verkehrsunfällen beteiligt

Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind älteren Menschen laut amtlichen Statistiken seltener an Verkehrsunfällen beteiligt als jüngere. Der Anteil der Über-65-Jährigen an sämtlichen Unfallbeteiligten lag im vergangenen Jahr bei 15,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden berichtete. Ihr Gesamtanteil an der Bevölkerung lag bei 22,3 Prozent.

Schleuse in Baden-Württemberg gerammt: Bewährungsstrafe für Steuerfrau

Rund ein Jahr nachdem ein Schiff eine Rheinschleuse in Baden-Württemberg rammte, ist eine Steuerfrau vom Amtsgericht Kehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: