Deutsche Tageszeitung - Prozess wegen Geiselnahme in Ulmer Café vor Landgericht begonnen

Prozess wegen Geiselnahme in Ulmer Café vor Landgericht begonnen


Prozess wegen Geiselnahme in Ulmer Café vor Landgericht begonnen
Prozess wegen Geiselnahme in Ulmer Café vor Landgericht begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Siebeneinhalb Monate nach einer Geiselnahme in einem Café in Ulm muss sich der mutmaßliche Geiselnehmer seit Montag vor dem Landgericht der baden-württembergischen Stadt verantworten. Der 44-Jährige, ein aus Nordrhein-Westfalen stammender ehemaliger Soldat, soll am 26. Januar zwölf Gäste und Beschäftige des Cafés als Geiseln genommen haben. Laut Anklage verfolgte er das Ziel, sich von der Polizei erschießen zu lassen.

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Zum Prozessbeginn wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers zunächst die Anklage verlesen. Der Angeklagte ließ sich demnach auch zu den Vorwürfen ein und legte ein Geständnis ab. Darüber hinaus wurde erste Polizeibeamte und Geschädigte als Zeugen gehört.

Am 26. Januar soll der Mann in das Café in der Nähe des Ulmer Münsters gegangen sein und eine täuschend echt aussehende Pistolenattrappe sowie ein nicht funktionsfähiges nachgebautes Maschinengewehr bei sich gehabt haben. Die Geiseln habe er bedroht, aber gleichzeitig aufgefordert, die Polizei zu rufen. Nach und nach habe er dann alle Geiseln bis auf eine gehen lassen.

Mit dieser, einer Mitarbeiterin des Cafés, sei er nach draußen gegangen und habe ihr die Pistolenattrappe gegen den Nacken gehalten. Die Polizei eröffnete das Feuer und schoss auf den Angeklagten. Der Mann wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann erwartet, dass die Polizisten schießen würden. Er habe sie zu einem "finalen Rettungsschuss" zwingen wollen. Dabei habe er in Kauf genommen, dass die Geiseln gefährdet wurden.

Die Geiseln blieben unverletzt. Der mutmaßliche Täter wurde noch vor Ort festgenommen, er kam in Untersuchungshaft. Die Anklagebehörde ließ sich von einem psychiatrischen Gutachter beraten.

Sie geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des 44-Jährigen erheblich vermindert war, als er die Tat beging. Deshalb strebt sie an, dass er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.

Das Landgericht setzte insgesamt sechs Verhandlungstermine bis Anfang Oktober an. Es lud insgesamt 20 Zeugen und auch einen psychiatrischen Sachverständigen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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