Deutsche Tageszeitung - Ex-VW-Chef Winterkorn: Ich bin weder Softwareexperte noch Motorenentwickler

Ex-VW-Chef Winterkorn: Ich bin weder Softwareexperte noch Motorenentwickler


Ex-VW-Chef Winterkorn: Ich bin weder Softwareexperte noch Motorenentwickler
Ex-VW-Chef Winterkorn: Ich bin weder Softwareexperte noch Motorenentwickler / Foto: © AFP

Im Prozess um die Aufarbeitung des Dieselabgasskandals hat der frühere VW-Chef Martin Winterkorn die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zurückgewiesen. Vor dem Landgericht Braunschweig betonte er am Mittwoch, er habe als Konzernchef in erster Linie strategische Entscheidungen getroffen: "Dagegen ist es nicht Aufgabe eines Vorstandsvorsitzenden, einzelne Herausforderungen an eine technische Entwicklung persönlich zu bewältigen."

Textgröße ändern:

Er sei in die Entscheidungen über die Entwicklung und den Einsatz einer "irregulären Softwarefunktion bei den neuen VW-Dieselmotoren nicht eingebunden" gewesen, sagte Winterkorn in seinem langen Statement weiter, das in Teilen auch von seinen Anwälten vorgelesen wurde. "Ich bin kein Motorenentwickler, ich bin kein Spezialist für Abgasreinigung und auch kein Softwareexperte, der sich mit der Steuerung von Motoren und Abgasreinigungssystemen befasst hat."

Folglich habe er damals auch nicht verstanden, worin die technischen Probleme lagen. Er habe auch nicht erkannt, "dass VW schon seit einigen Jahren mit regelwidrigen Softwareapplikationen in den USA auf dem Markt war". Dazu erforderliche Erläuterungen seiner Techniker habe er nicht erhalten.

Winterkorn muss sich in Braunschweig wegen Vorwürfen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der Falschaussage und der Marktmanipulation verantworten. VW hatte 2015 nach Ermittlungen in den USA zugeben müssen, in Millionen Dieselfahrzeugen weltweit eine illegale Software eingebaut zu haben, die die Abgaswerte auf dem Prüfstand senkt - im realen Betrieb waren sie deutlich höher. Die betroffenen Autos hätten nicht zugelassen werden dürfen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe gebotene Handlungen unterlassen, Kunden und Aktionäre getäuscht und geschädigt und sich damit strafbar gemacht, treffe ihn "ganz erheblich", führte Winterkorn noch aus. Er habe mit seinem Rücktritt 2015 und auch finanziell "Verantwortung für dieses Desaster" übernommen. "Ich halte es aber für fernliegend, mir einen strafrechtlichen Vorwurf zu machen, wie es die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit ihren Anklagen versucht."

Der Prozess hatte am Dienstag begonnen. Angesetzt sind bis zum Herbst kommenden Jahres rund 90 Verhandlungstermine.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Prozess zur Epressungsaffäre um Fußballweltmeister Pogba hat begonnen

Wegen Erpressung des früheren Fußball-Weltmeisters Paul Pogba müssen sich seit Dienstag dessen Bruder Mathias und fünf langjährige Bekannte in Frankreich vor Gericht verantworten. Die Angeklagten sollen 2022 versucht haben, 13 Millionen Euro von dem französischen Fußball-Star zu erpressen. Alle Angeklagten außer Pogbas Bruder müssen sich auch wegen Freiheitsberaubung verantworten.

Ehefrau in Streit erwürgt: Achteinhalb Jahre Haft für Mann aus Schleswig-Holstein

In einem neuen Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Aumühle in Schleswig-Holstein ist deren Ehemann am Dienstag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck sprach ihn nach Angaben eines Sprechers am Dienstag des Totschlags schuldig. Nach Feststellungen der Kammer hatte der 55-Jährige im März 2023 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung auf seine 41-jährige Ehefrau eingetreten. Anschließend würgte er sie zu Tode.

Weltkriegsbombe in Köln erfolgreich entschärft

Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe in Köln ist diese am Dienstag entschärft worden. Sämtliche Sperrungen sollten im Anschluss nach und nach aufgehoben werden, teilte die Stadt Köln mit. Die US-Fünfzentnerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg war am Dienstagvormittag bei Sondierungsarbeiten auf einem ehemaligen Industriegelände im Stadtteil Deutz gefunden worden.

Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant

Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern: