Deutsche Tageszeitung - Vorwurf der Strafvereitelung: Berliner Polizisten sollen Kollegen geschützt haben

Vorwurf der Strafvereitelung: Berliner Polizisten sollen Kollegen geschützt haben


Vorwurf der Strafvereitelung: Berliner Polizisten sollen Kollegen geschützt haben
Vorwurf der Strafvereitelung: Berliner Polizisten sollen Kollegen geschützt haben / Foto: © AFP/Archiv

In Berlin wird gegen zwölf Polizeibeamte wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt. Sie sollen einen Kollegen nach einem Diebstahl von Goldmünzen in einer Polizeiwache im Stadtteil Kreuzberg trotz vorliegender Verdachtsmomente nicht als möglichen Täter gemeldet oder angezeigt haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch mitteilten. Dazu wären sie verpflichtet gewesen.

Textgröße ändern:

Hintergrund ist demnach ein Vorfall aus dem Jahr 2021, bei dem Goldmünzen im Wert von mindestens 600 Euro aus einem verschlossenen Dienstschrank auf der Polizeiwache gestohlen wurden. Da Einbruchsspuren fehlten, kam nur ein Polizeibediensteter als Täter in Frage. Die Beamten der Wache wurden vom dem damaligen Dienststellenleiter laut Ermittlern auch darüber informiert.

Weder er noch seine Untergebenen hätten laut Staatsanwaltschaft und Polizei allerdings Hinweise auf den letztlich verdächtigen Kollegen gegeben, obwohl ihnen verschiedene belastende Indizien bekannt gewesen seien. Demnach war etwa die Spielsucht des beschuldigten Beamten dienststellenintern bekannt.

Bei den Beschuldigten handelt es sich laut den Ermittlern um Beamtinnen und Beamte im Alter von 34 bis 61 Jahren. Auch der frühere Dienststellenleiter gehört dazu. Am Mittwoch wurden ihre Wohnungen und Arbeitsplätze durchsucht.

Bei dem Verdächtigen und dem Eigentümer des aufgebrochenen Schranks handelt es sich den Angaben zufolge außerdem um die beiden Polizeibeamten, gegen die bereits seit vergangenen Jahr wegen eines mutmaßlichen Raubes bei einer fingierten Polizeikontrolle auf der Berliner Stadtautobahn ermittelt wird.

Gemeinsam sollen sie außerhalb der Dienstzeit einen Autofahrer angehalten und diesem 57.000 Euro Bargeld und Handys geraubt haben. Bei Ermittlungen zu diesem Fall wurden Handys mit Chats beschlagnahmt. Bei deren Auswertung ergaben sich dann die Hinweise auf die mutmaßliche Strafvereitelung im Amt.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Prozess zur Epressungsaffäre um Fußballweltmeister Pogba hat begonnen

Wegen Erpressung des früheren Fußball-Weltmeisters Paul Pogba müssen sich seit Dienstag dessen Bruder Mathias und fünf langjährige Bekannte in Frankreich vor Gericht verantworten. Die Angeklagten sollen 2022 versucht haben, 13 Millionen Euro von dem französischen Fußball-Star zu erpressen. Alle Angeklagten außer Pogbas Bruder müssen sich auch wegen Freiheitsberaubung verantworten.

Ehefrau in Streit erwürgt: Achteinhalb Jahre Haft für Mann aus Schleswig-Holstein

In einem neuen Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Aumühle in Schleswig-Holstein ist deren Ehemann am Dienstag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck sprach ihn nach Angaben eines Sprechers am Dienstag des Totschlags schuldig. Nach Feststellungen der Kammer hatte der 55-Jährige im März 2023 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung auf seine 41-jährige Ehefrau eingetreten. Anschließend würgte er sie zu Tode.

Weltkriegsbombe in Köln erfolgreich entschärft

Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe in Köln ist diese am Dienstag entschärft worden. Sämtliche Sperrungen sollten im Anschluss nach und nach aufgehoben werden, teilte die Stadt Köln mit. Die US-Fünfzentnerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg war am Dienstagvormittag bei Sondierungsarbeiten auf einem ehemaligen Industriegelände im Stadtteil Deutz gefunden worden.

Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant

Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern: