Deutsche Tageszeitung - Nach Anschlag in Solingen fehlt von Täter weiter jede Spur

Nach Anschlag in Solingen fehlt von Täter weiter jede Spur


Nach Anschlag in Solingen fehlt von Täter weiter jede Spur
Nach Anschlag in Solingen fehlt von Täter weiter jede Spur / Foto: © AFP

Nach dem Anschlag im nordrhein-westfälischen Solingen mit drei Toten fehlt von dem Täter weiter jede Spur. Ermittler können nach Angaben vom Samstag eine "terroristisch motivierte Tat" bislang nicht ausschließen. Ein am Samstag festgenommener 15-Jähriger habe möglicherweise kurz vor der Tat mit dem möglichen Täter in Verbindung gestanden. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Textgröße ändern:

Ein bislang unbekannter Täter hatte am Freitagabend auf einem Stadtfest in Solingen auf mehrere Menschen mit einem Messer eingestochen. Die Polizei geht von einem männlichen Täter aus. Es soll sich um einen "sehr gezielten Angriff auf den Hals" der Opfer gehandelt haben, sagte Polizeiführer Thorsten Fleiß.

Drei Menschen wurden getötet - ein 67-Jähriger, ein 56-Jähriger und eine 56-Jährige. Vier Opfer wurden zudem lebensgefährlich, sowie zwei weitere schwer und zwei leicht verletzt. Nähere Angaben zu dem Unbekannten oder einem mutmaßlichen Tatmesser machten die Ermittler bislang nicht. Die Polizei rief die Bevölkerung weiter zur Vorsicht auf.

Am Samstagmorgen wurde ein 15-Jähriger festgenommen, der mit der Tat in Verbindung stehen könnte. Eine bislang unbekannte Person soll laut Zeugenaussagen "kurz vor der Tat" mit dem Jugendlichen gesprochen haben, sagte Oberstaatsanwalt Markus Caspers. Die dort geäußerten Absichten würden zu dem späteren Messerangriff passen. Ein Zusammenhang sei aber noch unklar und werde geprüft. Momentan werde ihm "lediglich die Nichtanzeige geplanter Straftaten zur Last gelegt".

Ermittelt wird laut Polizei weiter "in alle Richtungen". Dazu gab es auch mehrere Durchsuchungen "im gesamten Land Nordrhein-Westfalen". Die Ermittlungen liefen wegen dreifachen Mordes und achtfachen versuchten Mordes.

Der Anfangsverdacht eines terroristischen Hintergrundes ergibt sich laut Staatsanwaltschaft daraus, dass "kein anderes Motiv ersichtlich" sei. Die Opfer hätten "in keiner Beziehung zueinander gestanden". Die Behörden gehen von einem Einzeltäter aus und bitten weiter um Hinweise aus der Bevölkerung. Die Polizeipräsenz sei erhöht worden, hieß es.

Die Polizei bat die Bevölkerung um Mithilfe. Auf ihrem Hinweisportal (nrw.hinweisportal.de) könnten Hinweise zur Tat oder dem Täter abgegeben und Bild- oder Videomaterial hochgeladen werden.

Derweil wurden in nordrhein-westfälischen Städten mehrere geplante Feste teils mit Verweis auf die unklare Sicherheitslage abgesagt. Betroffen waren ein Kulturfest in Hilden, ein Weinfest in Haan sowie ein für Sonntag geplanter Blaulichttag in Wülfrath. Bereits am Freitagabend hatte Solingen die für drei Tage angesetzte 650-Jahr-Feier komplett abgebrochen.

Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete den Anschlag als "schreckliches Ereignis". Er sei "sehr bestürzt", schrieb Scholz im Online-Dienst X. Der Täter müsse "rasch gefasst und mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden." Scholz schrieb weiter: "Wir trauern um die Opfer und stehen an der Seite der Angehörigen."

Angesichts der Unklarheiten hinsichtlich Täter und möglichem Tatmotiv warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor der Verbreitung von Gerüchten. "Wir müssen erst alles aufklären und den Täter stellen, um dann zu dessen Motivation Rückschlüsse zu ziehen", sagte der nordrhein-westfälische GdP-Chef Michael Mertens der "Rheinischen Post".

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich am Samstag ebenfalls tief betroffen. "Der brutale Anschlag auf das Stadtfest in Solingen erschüttert uns zutiefst", erklärte Faeser. "Wir trauern um die Menschen, die auf furchtbare Weise aus dem Leben gerissen wurden." Sie reiste am Nachmittag nach Solingen, um sich ein Bild der Lage zu machen und mit Einsatzkräften zu sprechen.

Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) reagierte bestürzt. "Ein Akt brutalster und sinnloser Gewalt hat unser Land ins Herz getroffen", schrieb er im Onlinedienst X. "Ganz Nordrhein-Westfalen steht an der Seite der Menschen in Solingen, vor allem an der Seite der Opfer und ihrer Familien."

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Prozess zur Epressungsaffäre um Fußballweltmeister Pogba hat begonnen

Wegen Erpressung des früheren Fußball-Weltmeisters Paul Pogba müssen sich seit Dienstag dessen Bruder Mathias und fünf langjährige Bekannte in Frankreich vor Gericht verantworten. Die Angeklagten sollen 2022 versucht haben, 13 Millionen Euro von dem französischen Fußball-Star zu erpressen. Alle Angeklagten außer Pogbas Bruder müssen sich auch wegen Freiheitsberaubung verantworten.

Ehefrau in Streit erwürgt: Achteinhalb Jahre Haft für Mann aus Schleswig-Holstein

In einem neuen Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Aumühle in Schleswig-Holstein ist deren Ehemann am Dienstag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck sprach ihn nach Angaben eines Sprechers am Dienstag des Totschlags schuldig. Nach Feststellungen der Kammer hatte der 55-Jährige im März 2023 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung auf seine 41-jährige Ehefrau eingetreten. Anschließend würgte er sie zu Tode.

Weltkriegsbombe in Köln erfolgreich entschärft

Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe in Köln ist diese am Dienstag entschärft worden. Sämtliche Sperrungen sollten im Anschluss nach und nach aufgehoben werden, teilte die Stadt Köln mit. Die US-Fünfzentnerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg war am Dienstagvormittag bei Sondierungsarbeiten auf einem ehemaligen Industriegelände im Stadtteil Deutz gefunden worden.

Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant

Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern: