Deutsche Tageszeitung - Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"

Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"


Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"
Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea" / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Verwendung der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" ist eine Frau vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die 22-Jährige verwendete sie bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Berliner Gerichtssprecherin am Dienstag erklärte.

Textgröße ändern:

Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, teilte die Sprecherin weiter mit. "Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an." Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Die radikalislamische Hamas wurde vom Bundesinnenministerium im vergangenen November in Deutschland verboten. Der Ausspruch "From the River to the Sea – Palestine will be free" wird der entsprechenden Verbotsverfügung des Ministeriums zufolge grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar.

Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten, deutsche Gerichte kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen. So stufte as Landgericht Mannheim die Verwendung in einem Fall kürzlich als nicht strafbar ein, da auch eine straflose Interpretation möglich sei. Auch Verwaltungsgerichte kamen in Verfahren um polizeiliche Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen schon zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Zu dem Prozess in Berlin kam es, weil die Beschuldigte einen Strafbefehl nicht akzeptierte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Frau kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung: Beschwerdeverfahren in Karlsruhe ruht

Das Beschwerdeverfahren der deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen ihre Treuhandverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht ruht. Das Gericht ordnete dies laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss bereits Mitte November an. Beide Seiten - Rosneft Deutschland und die Bundesregierung - hätten dies befürwortet. (Az. 1 BvR 2268/23)

Haftstrafe nach tagelanger Entführung von Mann in Bayern

Im Fall einer tagelangen Entführung und Misshandlung eines zur Tatzeit 33 Jahre alten Manns in Bayern hat das Landgericht Würzburg den Hauptangeklagten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er sei in dem nach einer Verständigung schneller als geplant verkündeten Urteil am Dienstag wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Zahl der Todesopfer bei Bränden in LA steigt auf 25 - Weiter hohe Brandgefahr

Gut eine Woche nach Beginn der schweren Brände rund um Los Angeles ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 25 gestiegen. Rund 88.000 evakuierte Menschen können weiter nicht in ihre Häuser zurückkehren. Der Wetterdienst warnte vor starkem Wind, der weitere Feuer anfachen könnte. Die Gesundheitsbehörde rief die Menschen dringend auf Masken zu tragen, da der Wind auch giftige Asche aufwirbeln könne. Die Bundesbehörden nahmen am Dienstag (Ortszeit) Ermittlungen zu den Ursachen der Brände auf.

Mordurteil nach tödlicher Messerstecherei auf Volksfest in Berlin rechtskräftig

Fast drei Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Februar 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 582/24)

Textgröße ändern: