Deutsche Tageszeitung - Polizei beendet Lesung von Rechtsextremist Sellner in Baden-Württemberg

Polizei beendet Lesung von Rechtsextremist Sellner in Baden-Württemberg


Polizei beendet Lesung von Rechtsextremist Sellner in Baden-Württemberg
Polizei beendet Lesung von Rechtsextremist Sellner in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

Die Polizei hat im baden-württembergischen Neulingen eine Lesung des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner beendet. Unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn am Samstag sei einer nicht namentlich genannten Person ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Gemeinde Neulingen erteilt worden, erklärte das Polizeipräsidium Pforzheim am Samstagabend. Sellner selbst schrieb anschießend im Kurzbotschaftendienst X, die Polizei habe seinen Vortrag "gesprengt" und ihm "einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt".

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Rechtliche Grundlage für das Einschreiten der Behörden ist den Angaben zufolge das Polizeigesetz Baden-Württemberg. Die örtliche Polizei kann demnach zur Verhinderung von Straftaten einen Platzverweis erteilen. In der Pforzheimer Innenstadt demonstrierten am späten Samstagnachmittag nach Polizeiangaben rund 70 Menschen friedlich gegen den Auftritt des Rechtsextremisten.

Sellner gilt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum. Er war laut Recherchen des Netzwerks Correctiv im November auch Redner bei dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremen, bei dem die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein soll.

In der Folge verhängte die Stadt Potsdam im März per Bescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet gegen Sellner. Dagegen ging er im Eilverfahren erfolgreich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor. Weil die Stadt Potsdam keine Beschwerde einlegte, wurde der Beschluss rechtskräftig.

Seitdem trat der Österreicher mehrmals in Deutschland auf, etwa am Donnerstagabend in Saarbrücken. Die Polizei im Saarland ermittelt nun wegen eines möglichen verbotenen Hitlergrußes gegen ihn.

(V.Korablyov--DTZ)

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