Deutsche Tageszeitung - Keine Anklage gegen Steven Seagal in mutmaßlichem Missbrauchsfall von 2002

Keine Anklage gegen Steven Seagal in mutmaßlichem Missbrauchsfall von 2002


Keine Anklage gegen Steven Seagal in mutmaßlichem Missbrauchsfall von 2002
Keine Anklage gegen Steven Seagal in mutmaßlichem Missbrauchsfall von 2002 / Foto: ©

Hollywood-Schauspieler Steven Seagal wird wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf eine 17-Jährige nicht strafrechtlich verfolgt. Der Fall aus dem Jahr 2002 sei verjährt, teilte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles am Freitag mit. Eingehende Untersuchungen hätten keine ausreichenden Beweise erbracht, "um die Anforderungen des Gesetzes im Bezug auf die Verjährungsvorschriften zu erfüllen", hieß es. Daher werde der Fall zurückgewiesen.

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Das niederländische Modell Faviola Dadis wirft dem Action-Star ("Alarmstufe: Rot") vor, sie in einem Hotel in Beverly Hills begrapscht zu haben. Demnach habe Seagal bei einem vorgeblichen Bewerbungsgespräch seine Hand unter ihre Kleidung gleiten lassen, ihre Brust gestreichelt und ihr in den Schritt gegriffen.

Dadis meldete den mutmaßlichen Übergriff erst Jahre später. Ihre Anwältin Lisa Bloom dankte dem Staatsanwalt in einer Mitteilung für die "sorgfältige Überprüfung" des Falls, und kritisierte "dieses unfaire Gesetz, welches die Gerichtstüren sogar für junge Frauen wie meine Klientin versperrt".

Die Verjährung für Sexualdelikte beträgt in Kalifornien zwischen drei und sechs Jahre. Bloom erklärte, das Gesetz erkenne nicht an, dass viele Minderjährige erst Jahre später emotional dazu bereit seien, ihr Recht gegen ihre Vergewaltiger durchzusetzen.

Mehrere Frauen haben in der Vergangenheit Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe gegen den 66-jährigen Seagal erhoben. Im September hatte die Staatsanwaltschaft Los Angeles in einem Fall aus dem Jahr 1993 eine Anklage gegen den Actiondarsteller abgelehnt - ebenfalls wegen Verjährung. Seagal streitet jegliches Fehlverhalten ab.

(A.Nikiforov--DTZ)

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