Oberstes Gericht Neuseelands lässt Einspruch Kim Dotcoms gegen Auslieferung zu
Das oberste Gericht Neuseelands wird sich mit dem Einspruch des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA befassen. In seiner schriftlichen Entscheidung vom Donnerstag wies das Gericht die Argumentation der Anwälte Washington zurück, die dem Gericht die Zuständigkeit absprechen wollten. Das oberste Gericht ist in Neuseeland die letzte Chance des Deutschen, seine Auslieferung abzuwenden.
2017 hatte Neuseelands oberstes Zivil- und Strafgericht die Auslieferung Dotcoms und dreier Mitangeklagter genehmigt. Es bestätigte damit das Urteil einer unteren Instanz. Die Verteidiger der vier Angeklagten fochten die Urteile an.
Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Sollte er ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm und den Mitangeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk bis zu 20 Jahre Haft.
Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben.
Das US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen.
Im Januar 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland, beschlagnahmten Kunstwerke und mehrere Luxus-Autos und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrt er sich gegen seine Auslieferung. Er besitzt in Neuseeland eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung.
Dotcom heißt mit seinem richtigen Namen Kim Schmitz. Der gebürtige Kieler war in den 90er Jahren eine schillernde Figur der New Economy. Nach dem Platzen der Internetblase wurde er 2002 vom Amtsgericht München wegen Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - er selbst sah sich schon damals als Opfer einer "Hexenjagd".
(W.Uljanov--DTZ)