Deutsche Tageszeitung - Sportwetten-Streit zwischen Spieler und Tipico: BGH legt EuGH Fragen vor

Sportwetten-Streit zwischen Spieler und Tipico: BGH legt EuGH Fragen vor


Sportwetten-Streit zwischen Spieler und Tipico: BGH legt EuGH Fragen vor
Sportwetten-Streit zwischen Spieler und Tipico: BGH legt EuGH Fragen vor / Foto: © AFP/Archiv

Im Sportwetten-Streit zwischen Tipico und einem Spieler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist die endgültige Entscheidung aufgeschoben. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten das Verfahren am Donnerstag aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vor. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Tipico dem Spieler verlorene Wetteinsätze aus der Zeit vor 2021 erstatten muss. (Az. I ZR 90/23)

Textgröße ändern:

Die spätere Entscheidung des BGH dürfte sich auf viele weitere Fälle auswirken. Ähnliche Verfahren, die in Karlsruhe liegen, wurden nun ebenfalls bis zu einer EuGH-Entscheidung ausgesetzt.

Der Spieler, der in dem Prozess vom Rechtsdienstleister Gamesright unterstützt wird, machte zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Er fordert insgesamt 3700 Euro zurück.

Diese Jahre fallen in einen Experimentierzeitraum. Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 waren Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten galt aber eine eingeschränkte Ausnahme: Sie durften von den Ländern erlaubt werden, wenn die Anbieter eine Konzession hatten.

Tipico mit Sitz in Malta hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht bekommen. Das Verfahren dauerte einige Jahre, die Konzession gab es erst 2020, kurz vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Der Anbieter verfügte allerdings zuvor bereits über eine maltesische Lizenz.

Der Knackpunkt ist allerdings, dass es in dem Experimentierzeitraum in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung solcher Erlaubnisse gab. In einem anderen Fall hatte der EuGH darum bereits vor einigen Jahren entschieden, dass gegen Wettanbieter keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen.

Darum geht es in dem aktuellen Streit allerdings nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob Verträge zwischen Spielern und Anbietern als nichtig angesehen werden dürfen, wenn die deutsche Konzession fehlte. Er entscheidet in dem Fall, wenn der EuGH die Fragen beantwortet hat.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Ermittler entdecken Waffenarsenal bei Durchsuchung wegen Drogenhandels in Hessen

Bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Drogenhandel in Hessen haben Ermittler bei einem Verdächtigen in Kassel ein Waffenarsenal entdeckt. Zahlreiche Lang- und Kurzwaffen samt Munition sowie eine Handgranate ohne Sprengstoff wurden beschlagnahmt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Am Montagmorgen wurde die Wohnung im Stadtteil Forstfeld durchsucht. Neben den Waffen wurden auch Drogen in größeren Mengen beschlagnahmt.

Zwölfjähriger durch selbstgebauten Böller in Berlin "irreparabel verletzt"

Bei der Explosion eines offenbar selbstgebauten Böllers hat sich ein Zwölfjähriger in Berlin bleibende Schäden an einer Hand zugezogen. Nach Polizeiangaben detonierte der Sprengkörper am Dienstagabend in der Hand des Jungen, als dieser die Zündung mit seinem Mobiltelefon filmen wollte.

Textgröße ändern: