Deutsche Tageszeitung - Landgericht Bamberg verhängt Haftstrafen gegen Bande von Geldautomatensprengern

Landgericht Bamberg verhängt Haftstrafen gegen Bande von Geldautomatensprengern


Landgericht Bamberg verhängt Haftstrafen gegen Bande von Geldautomatensprengern
Landgericht Bamberg verhängt Haftstrafen gegen Bande von Geldautomatensprengern / Foto: © AFP/Archiv

In einem Mammutverfahren wegen gesprengter Geldautomaten in ganz Deutschland hat das Landgericht Bamberg 15 Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei der Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, wie die Staatsanwaltschaft in der bayerischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht, 14 Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vorangegangen.

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Die Angeklagten äußerten sich ausführlich zu den Vorwürfen und gestanden nach Angaben der Staatsanwaltschaft weitreichend. Im Gegenzug wurden eine Ober- und eine Untergrenze für die Strafen vereinbart. Ein weiterer Angeklagter habe schon zuvor teilweise gestanden, hieß es. Das Verfahren gegen den 16. Angeklagten wurde abgetrennt, gegen ihn gab es am Mittwoch kein Urteil.

Laut Anklage soll die aus den Niederlanden agierende Bande von November 2021 bis ins vergangene Jahr hinein Geldautomaten gesprengt haben, um dadurch an das darin aufbewahrte Bargeld zu kommen. Insgesamt seien mehr als drei Millionen Euro erbeutet worden. Der durch die Explosionen entstandene Sachschaden soll mit mehr als fünfeinhalb Millionen Euro fast das Doppelte der Tatbeute betragen haben.

Der Prozess hatte Ende April begonnen. Ursprünglich waren 74 Verhandlungstermine angesetzt. Wegen der Verständigung konnte das Verfahren aber deutlich verkürzt werden: Nach einer Pause ab Anfang Mai ging der Prozess Ende Juni weiter und nun zu Ende.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem "großen Erfolg" und einem bedeutenden Schlag gegen die Szene der Geldautomatensprenger in den Niederlanden. Er lobte die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, der europäischen Justizbehörde Eurojust und den niederländischen Ermittlungsbehörden.

(W.Uljanov--DTZ)

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