Deutsche Tageszeitung - OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern

OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern


OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern
OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf für saubere Luft muss die Bundesregierung nachbessern. Das Nationale Luftreinhalteprogramm muss teilweise verändert werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschied. Einige der Maßnahmen beruhten auf alten Daten, Änderungen seien nicht berücksichtigt worden. Die Regierung kann gegen das Urteil aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Textgröße ändern:

Mit dem Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Schadstoffen - darunter Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid - umgesetzt werden. Beschlossen wurde es im Jahr 2019 und im Mai 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), reichte das aber nicht aus. Das sah das Gericht nun in Teilen genauso.

Die zugrunde liegende Prognose sei fehlerhaft, erklärte es. Teilweise seien nicht die aktuellsten Daten eingestellt worden. Außerdem seien Veränderungen der Planung nicht berücksichtigt worden, etwa die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Darin würden Holzpelletheizungen erlaubt - diese verschmutzten aber die Luft stärker mit Feinstaub. Ebenfalls nicht berücksichtigt seien in der Prognose Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Bei der Berechnung der Folgen des Kohleausstiegs werde noch davon ausgegangen, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gingen. Beim Verkehr würden die Folgen der Euro-7-Abgasnorm zu positiv eingeschätzt, denn diese lege entgegen der im Programm berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte fest. Außerdem sei die staatliche Förderung für Elektroautos einbezogen, die aber inzwischen gestoppt sei.

Das Gericht kritisierte auch, dass der Projektionsbericht über die vorhergesagte Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt worden sei, nicht aber der aus dem Jahr 2023. Die Bundesregierung sei verpflichtet, das Luftreinhalteprogramm zu ändern. Mit den Maßnahmen müssten die Ziele eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

Die Umwelthilfe zeigte sich erfreut über das Urteil. Sie werde nun "die seit neun Jahren überfällige technische Nachrüstung von acht Millionen Dieselfahrzeugen mit bis zu 40-fach überhöhten Abgaswerten durchsetzen, alternativ deren Stilllegung – auf Kosten der des Betrugs bereits überführten Dieselkonzerne", kündigte ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an. Die DUH forderte außerdem eine Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen, ein Tempolimit und niedrigere Zahlen in der Massentierhaltung.

Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte, das Gericht habe "die Komplexität der Prognosen und den damit einhergehenden Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung anerkannt und festgestellt, dass eine Aktualisierung nicht immer erforderlich ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt". Die Bundesregierung werde das Urteil umfassend prüfen. Nach Angaben der EU-Kommission sterben durch Luftverschmutzung jedes Jahr 300.000 Menschen in Europa frühzeitig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Bootsunglück im Roten Meer: Suche nach Vermissten dauert an

Nach dem Kentern eines Touristenboots im Roten Meer haben ägyptische Rettungskräfte am Mittwoch weiter nach Vermissten gesucht. Der Gouverneur der Region Rotes Meer, Amr Hanafi, erklärte, die Suche nach sieben Vermissten dauere an. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Mittwoch, "die drei deutschen Staatsangehörigen gelten weiter als vermisst".

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Ermittler entdecken Waffenarsenal bei Durchsuchung wegen Drogenhandels in Hessen

Bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Drogenhandel in Hessen haben Ermittler bei einem Verdächtigen in Kassel ein Waffenarsenal entdeckt. Zahlreiche Lang- und Kurzwaffen samt Munition sowie eine Handgranate ohne Sprengstoff wurden beschlagnahmt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Am Montagmorgen wurde die Wohnung im Stadtteil Forstfeld durchsucht. Neben den Waffen wurden auch Drogen in größeren Mengen beschlagnahmt.

Textgröße ändern: