Gericht weist Ablehnungsanträge gegen Richter in Prozess gegen Maddie-Verdächtigen ab
Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig hat einen Ablehnungsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die drei Berufsrichter im Verfahren gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des vor rund 17 Jahren in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann abgelehnt. Die zuständigen Vertreter hätten ihn als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Landgericht am Montag mit. Über ein weiteres Ablehnungsgesuch der Staatsanwaltschaft gegen eine Berufsrichterin müsse aber noch separat entschieden werden.
Der Verdächtige Christian B. muss sich seit Februar wegen nicht mit dem Fall Maddie zusammenhängender mutmaßlicher Sexualverbrechen vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Laut Anklage soll er zwischen 2000 und 2017 in Portugal drei Frauen vergewaltigt und zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Anfang Juli hob das Gericht den gegen B. bestehenden Untersuchungshaftbefehl auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Die Staatsanwaltschaft stellte anschließend Ablehnungsanträge gegen die Berufsrichter der mit dem Fall befassten Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit. Es gebe "Anlass zu der Annahme", dass die Kammer bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme eine "abschließende Überzeugung" zur Tat- und Schuldfrage gewonnen habe, erklärte die Behörde zur Begründung. Mit den eigenen Argumenten habe sich diese nicht mehr auseinandergesetzt.
Über den Ablehnungsantrag entschied die zuständige Vertreterkammer des Landgerichts. Trotz Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls kam B. nicht auf freien Fuß. Er verbüßt derzeit wegen einer rechtskräftigen anderen Verurteilung wegen einer Sexualstraftat noch eine mehrjährige Strafhaft.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Verdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen dreijährigen Maddie. Sie ermittelt wegen Mordverdachts, Anklage erhob sie bisher aber nicht. Maddie verschwand, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und jahrelanger Bemühungen wurde der Fall niemals aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.
(M.Dylatov--DTZ)