Deutsche Tageszeitung - BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden

BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden


BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden
BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden / Foto: © AFP/Archiv

Nachbarn streiten häufig, und manchmal landen solche Streits vor Gericht. Nach einem solchen Rechtsstreit zwischen den Wohnungseigentümern in einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für den Prozess auf alle Eigentümer verteilt werden. Zahlen müssen also auch diejenigen, die den Prozess gewonnen haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. (Az. V ZR 139/23)

Textgröße ändern:

Er gab damit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Mecklenburg-Vorpommern recht. In dem Haus befinden sich acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 regelt, dass Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Einheiten umgelegt werden. Im Jahr 2021 zogen drei Wohnungseigentümerinnen vor Gericht, weil sie mit einem Beschluss der WEG nicht einverstanden waren. Sie hatten mit ihrer Klage Erfolg.

Die Kosten für den Prozess sollte die WEG tragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer beschlossen dazu 2022 eine Sonderumlage. Auf jede Wohnung - also auch auf die der drei siegreichen Klägerinnen - kamen dadurch Kosten von knapp 800 Euro zu. Dagegen wehrten sie sich vor dem Rostocker Amtsgericht, hatten dort jedoch keinen Erfolg.

Eine der Klägerinnen wandte sich aber gegen die amtsgerichtliche Entscheidung an das Landgericht und bekam dort recht. Daraufhin zog die WEG vor den BGH. Dieser klärte nun die Frage, wie die Kosten verteilt werden. Eine Entscheidung, auf die viele gespannt warteten - denn seit 2020 gilt ein neues Wohnungseigentumsrecht.

Die Frage nach der Kostenverteilung war höchstrichterlich noch nicht entschieden. Nun erklärte der BGH, dass solche Prozesskosten zu den Verwaltungskosten gehören und auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt werden - außer wenn die WEG vorab einen anderen Verteilungsschlüssel beschloss.

Im konkreten Fall gaben die Richterinnen und Richter der Revision der WEG statt und stellten die Entscheidung des Rostocker Amtsgerichts wieder her.

Der Eigentümerverband Haus und Grund riet nach dem Urteil dazu, Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorzubereiten und so zu diskutieren, dass sie von allen akzeptiert würden. So könnten viele Klagen vermieden werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Millionenbetrug mit Luxuspfandhaus in Hamburg: Razzien bei vier Verdächtigen

Vier mutmaßliche Betrüger sollen in Hamburg insgesamt rund 14 Millionen Euro für den angeblichen Betrieb eines Pfandleihhauses für Luxusgüter ergaunert haben. Nach Angaben der Hamburger Polizei vom Donnerstag rückten Beamte nach monatelangen Ermittlungen am Dienstag zu Durchsuchungen bei den Verdächtigen im Alter zwischen 39 und 59 Jahren an. Zwei Beschuldigte wurden festgenommen.

Polizist schießt psychisch auffälligen Mann in Bayern an

Ein Polizeibeamter hat einen 27-Jährigen im bayerischen Pentling im Landkreis Regensburg angeschossen. Der Mann sei psychisch auffällig gewesen, weshalb die Rettungskräfte am frühen Donnerstagmorgen alarmiert worden seien, teile die Polizei in Regensburg mit. Als die Polizisten eintrafen, habe der 27-Jährige einen Schuss mit einer Schreckschusswaffe in unbekannte Richtung abgegeben. Außerdem habe er sich selbst am Hals verletzt, vermutlich mit einem Messer.

Nachbar mit Gehstockmesser erstochen: Viereinhalb Jahre Haft in Hannover

Weil er sturzbetrunken seinen Nachbarn mit einem Gehstockmesser erstach, ist ein 78-Jähriger vom Landgericht Hannover wegen Totschlags verurteilt worden. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Da der Angeklagte bei der Tat erheblich alkoholisiert war, musste die Strafe demnach gemildert werden.

Entführung in Drogenmilieu in Nordrhein-Westfalen: Weiterer Verdächtiger gefasst

Rund drei Monate nach der Entführung zweier Menschen im Zusammenhang mit einem Streit im Drogenmilieu in Nordrhein-Westfalen ist ein weiterer Verdächtiger festgenommen worden. Gegen den 24-Jährigen wurde am Donnerstag in Gelsenkirchen ein Haftbefehl vollstreckt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Köln mitteilten. Er soll aktiv an der Entführung beteiligt gewesen sein. Ihm werden Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Textgröße ändern: