Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für Mord mit Machete an früherer Geliebter in Berlin

Lebenslange Haft für Mord mit Machete an früherer Geliebter in Berlin


Lebenslange Haft für Mord mit Machete an früherer Geliebter in Berlin
Lebenslange Haft für Mord mit Machete an früherer Geliebter in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem Mord mit einer Machete auf offener Straße im Stadtteil Köpenick hat das Landgericht Berlin einen 52 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht war dem am Dienstag ergangenen Urteil zufolge überzeugt, dass der verheiratete Kai G. seine 55 Jahre alte ehemalige Geliebte nach ihrer Trennung von ihm getötet hatte. Der aus Kiel stammende Mann sei trotz der nur kurzen Liaison wütend und voller Hass wegen der Trennung gewesen, erklärte ein Sprecherin zu dem Urteil.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte sich die Berlinerin von dem Mann getrennt, weil er ihr seine Ehe verschwiegen hatte und verbal aggressiv gewesen war. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft versuchte der Mann nach der Trennung einen Monat lang, die Frau zurückzugewinnen, und stellte ihr nach.

Am 23. Oktober 2023 habe er ihr morgens aufgelauert, um sie zu töten. Mit einer Machete, die eine 30 Zentimeter lange Klinge hatte, habe er ihr zunächst in den Rücken und dann in den Bauch- und Brustbereich gestochen. Anschließend habe er ihr die Kehle und die Pulsadern durchgeschnitten. Die 55-Jährige starb vor Ort.

Das Gericht sah die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke erfüllt. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah es nicht. Der Vorsitzende Richter sprach dem Gericht zufolge von einem Femizid und nannte die immer wiederkehrende Tötung von Frauen durch Männer erschreckend.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Bootsunglück im Roten Meer: Suche nach Vermissten dauert an

Nach dem Kentern eines Touristenboots im Roten Meer haben ägyptische Rettungskräfte am Mittwoch weiter nach Vermissten gesucht. Der Gouverneur der Region Rotes Meer, Amr Hanafi, erklärte, die Suche nach sieben Vermissten dauere an. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Mittwoch, "die drei deutschen Staatsangehörigen gelten weiter als vermisst".

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Ermittler entdecken Waffenarsenal bei Durchsuchung wegen Drogenhandels in Hessen

Bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Drogenhandel in Hessen haben Ermittler bei einem Verdächtigen in Kassel ein Waffenarsenal entdeckt. Zahlreiche Lang- und Kurzwaffen samt Munition sowie eine Handgranate ohne Sprengstoff wurden beschlagnahmt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Am Montagmorgen wurde die Wohnung im Stadtteil Forstfeld durchsucht. Neben den Waffen wurden auch Drogen in größeren Mengen beschlagnahmt.

Textgröße ändern: