Deutsche Tageszeitung - ADAC empfiehlt nach Cannabiskonsum 24-stündigen Verzicht auf Autofahren

ADAC empfiehlt nach Cannabiskonsum 24-stündigen Verzicht auf Autofahren


ADAC empfiehlt nach Cannabiskonsum 24-stündigen Verzicht auf Autofahren
ADAC empfiehlt nach Cannabiskonsum 24-stündigen Verzicht auf Autofahren / Foto: © AFP/Archiv

Der ADAC rät Menschen, die gelegentlich Cannabis konsumieren, für 24 Stunden vom Fahren eines Autos ab. Vorher sei keine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich, erklärte der Automobilklub am Montag in München zu den Ergebnissen eigener Tests mit drei Cannabiskonsumenten.

Textgröße ändern:

Seit dem 1. April gilt eine Teillegalisierung für Cannabis in Deutschland. Für die Teilnahme am Straßenverkehr soll ein Grenzwert von dreieinhalb Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum gelten, bei Fahranfängern von einem Nanogramm pro Milliliter. Dieser strengere Grenzwert ist aktuell für alle Autofahrer gültig.

Der ADAC testete für die Frage nach dem Eintreten der Fahrtüchtigkeit bei drei Menschen ihr Verhalten eine Stunde, vier Stunden und 20 Stunden nach dem Cannabiskonsum. Außerdem wurden Blutproben zur Ermittlung der THC-Konzentration genommen.

Im Ergebnis lagen eine Stunde nach dem Konsum von Cannabis die Selbsteinschätzung und die gezeigten Leistungen sowohl im Auto als auch bei kognitiven Tests bei den Testpersonen demnach weit unter dem Niveau im nüchternen Zustand. Es seien deutliche Ausfallerscheinungen aufgetreten.

Die Probanden vergaßen demnach, den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, fanden die Gänge nicht und fuhren unsicher, zu schnell oder parkten fehlerhaft ein. Bei den kognitiven Tests konnten die Experten vor allem Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit feststellen. Der ADAC geht deshalb von einem deutlich erhöhten Unfallrisiko aus. Die THC-Konzentration lag mit zwischen sieben und zwölf Nanogramm pro Milliliter deutlich über den erlaubten Grenzwerten.

Vier Stunden nach dem Konsum habe die Konzentration von THC im Blut bereits unter dem künftigen Grenzwert von dreieinhalb Nanogramm pro Milliliter gelegen. Die Fahrsicherheit bei den Probanden sei aber immer noch nicht vollständig wiederhergestellt gewesen. Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen, erklärte der Automobilklub.

Erst rund 20 Stunden nach dem Konsum seien die Probanden wieder im Stande gewesen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies hätten sowohl Bluttests als auch Experteneinschätzungen ergeben. Daher rate der ADAC Cannabiskonsumenten dringend, mindestens 24 Stunden nach dem Konsum nicht zu fahren, weil auch die aufgenommene Dosis und anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar sei.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Bootsunglück im Roten Meer: Suche nach Vermissten dauert an

Nach dem Kentern eines Touristenboots im Roten Meer haben ägyptische Rettungskräfte am Mittwoch weiter nach Vermissten gesucht. Der Gouverneur der Region Rotes Meer, Amr Hanafi, erklärte, die Suche nach sieben Vermissten dauere an. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Mittwoch, "die drei deutschen Staatsangehörigen gelten weiter als vermisst".

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Ermittler entdecken Waffenarsenal bei Durchsuchung wegen Drogenhandels in Hessen

Bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Drogenhandel in Hessen haben Ermittler bei einem Verdächtigen in Kassel ein Waffenarsenal entdeckt. Zahlreiche Lang- und Kurzwaffen samt Munition sowie eine Handgranate ohne Sprengstoff wurden beschlagnahmt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Am Montagmorgen wurde die Wohnung im Stadtteil Forstfeld durchsucht. Neben den Waffen wurden auch Drogen in größeren Mengen beschlagnahmt.

Textgröße ändern: