Deutsche Tageszeitung - Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter

Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter


Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter
Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um eine nicht zurückgezahlte Kaution nach dem Auszug der Mieterin hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Seine Aufrechnung der Kaution gegen Schäden an der Wohnung scheitert demnach nicht daran, dass er erst nach mehr als sechs Monaten abrechnete. Entscheidend ist vielmehr, dass er seine Ansprüche vorher bereits hätte geltend machen können. (Az. VIII ZR 184/23)

Textgröße ändern:

In dem Fall aus Bayern war die Mieterin Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai, also mehr als sechs Monate nach Auszug.

Deswegen zog die Mieterin vor Gericht. Das Amtsgericht Erlangen und das Landgericht Nürnberg-Fürth gaben ihr recht, da der Vermieter seine Forderung nicht rechtzeitig gestellt habe. Im Mietrecht verjähren Forderungen im Normalfall sehr schnell, nämlich bereits nach sechs Monaten. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Anspruch schon vorher hätte aufgerechnet werden können.

Dafür sei es aber notwendig, dass dieser Anspruch gleichartig sei, entschied das Landgericht im Juli 2023. Das sei er hier nicht. Dem Vermieter habe es erst einmal zugestanden, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen - unbeschädigten - Zustand versetzt worden wäre, führte das Landgericht aus. Er könne zwar stattdessen auch Geld verlangen - dafür hätte er aber die Frist einhalten müssen.

Das sah der Bundesgerichtshof nun anders. Das Landgericht habe die beiderseitigen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte er. Der Vermieter könne auch dann noch abrechnen, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten Schadenersatz in Form von Geld statt Reparaturen verlangt habe. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern.

Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Wegen gefährlichen Eingriffs in Verkehr: Durchsuchung bei Thüringer Polizisten

Im Thüringer Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind am Donnerstagmorgen die Wohnungen von Polizeibeamten durchsucht worden. Ihnen werden "unverhältnismäßige Anhaltungen" von Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern vorgeworfen, wie die Landespolizeidirektion in Erfurt mitteilte. Es bestehe daher der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Weitere Details nannten die Ermittler nicht.

Bootsunglück im Roten Meer: Suche nach Vermissten dauert an

Nach dem Kentern eines Touristenboots im Roten Meer haben ägyptische Rettungskräfte am Mittwoch weiter nach Vermissten gesucht. Der Gouverneur der Region Rotes Meer, Amr Hanafi, erklärte, die Suche nach sieben Vermissten dauere an. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Mittwoch, "die drei deutschen Staatsangehörigen gelten weiter als vermisst".

Bundesverfassungsgericht verkündet Donnerstag Urteil zur Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum Strompreisbremsen-Gesetz verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich gegen die darin verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Hintergrund ist, dass die Knappheit von Gas wegen des Ukraine-Kriegs auch zu höheren Strompreisen führte. Davon profitierten Stromanbieter, die kein Gas zur Erzeugung einsetzen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.

Textgröße ändern: