Deutsche Tageszeitung - Haftstrafe nach Flucht vor Polizei mit Todesfolge für Beifahrer in Niedersachsen

Haftstrafe nach Flucht vor Polizei mit Todesfolge für Beifahrer in Niedersachsen


Haftstrafe nach Flucht vor Polizei mit Todesfolge für Beifahrer in Niedersachsen
Haftstrafe nach Flucht vor Polizei mit Todesfolge für Beifahrer in Niedersachsen / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Flucht vor der Polizei in einem gestohlenen Auto, die für den Beifahrer tödlich endete, ist ein Mann in Niedersachsen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Westerstede sprach den 23-Jährigen am Montag unter anderem der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen schuldig, wie ein Sprecher sagte.

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Das Gericht sah demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2023 ein Auto von einem Firmengelände gestohlen hatte. Dann habe er es in Oldenburg betankt, ohne zu bezahlen, was der Polizei gemeldet worden sei. Diese fahndete nach dem Auto.

Der Angeklagte, der keinen Führerschein hatte, floh mit seinem Beifahrer vor den Beamten und fuhr viel zu schnell erst durch die Oldenburger Innenstadt und später auf die Autobahn, wie das Gericht feststellte. Dann sei er in einen Graben gefahren und habe einen Streifenwagen touchiert, woraufhin er weitergefahren sei. Schließlich kam das Auto demnach von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Baum. Der Beifahrer des 23-Jährigen wurde so schwer verletzt, dass er starb.

Der 23-Jährige wurde nun auch wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Betrugs, Diebstahls und Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt. Dabei ging es noch um mehrere weitere Taten, die er dem Urteil zufolge in Niedersachsen begangen hatte.

Unter anderem versuchte er demnach im Oktober 2023 unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol, Schlüssel, Werkzeuge und Bierkisten bei einer anderen Firma zu stehlen. Das Diebesgut habe er in einen ebenfalls gestohlenen Transporter verladen, diesen jedoch festgefahren. Dann habe er in einem dritten Unternehmen einen Bagger gestohlen, um den Transporter freizuziehen - das sei aber misslungen.

Zweimal soll er zudem in Wohnungen eingebrochen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 23-Jährige bleibt dem Sprecher zufolge in Untersuchungshaft.

(U.Beriyev--DTZ)

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